
Sprachvoraussetzungen
Für eine Reihe von grundständigen Bachelor-Studiengängen sind als Studienvoraussetzung hinreichende Englischkenntnisse gem. Zugangsordnungen nachzuweisen. Dies betrifft folgende Studiengänge:
Hinreichende Französischkenntnisse gem. Zugangsordnung sind erforderlich bei der Wahl des Faches Die Immatrikulation für den 2-Fächer-Bachelor-Studiengang mit einem Fach Latein an der Universität Osnabrück setzt den Nachweis des Latinums voraus. Ebenso sind für fast alle Master-Studiengänge sowie Promotionsstudiengänge hinreichende Sprachkenntnisse gem. Zugangsordnungen für die Immatrikulation nachzuweisen. European Studies > Für die Aufnahme in den Studiengang Europäische Studien (Bachelor/Master) ist der Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen nicht zwingend erforderlich. Allerdings sind gute Vorkenntnisse in zwei der vier angebotenen Sprachen(Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch) sinnvoll, für Englisch und Französisch unerlässlich. Nachweis im Studienverlauf > Neben Studiengängen, für die Fremdsprachkenntnisse eine Zugangsvoraussetzung sind, gibt es Studienfächer, in denen Fremdsprachenkenntnisse im Studienverlauf nachgewiesen werden müssen, meist innerhalb der ersten vier Semester. Die Universität bietet dazu Sprachkurse an. Genaue Informationen über den Umfang der nachzuweisenden Sprachkenntnisse finden Sie in den Informationen zu den Studiengängen und auf den Internetseiten der Fachbereiche. Auskünfte erteilt auch die Zentrale Studienberatung. Lehramt > Für das Lehramt an der Grund-, Haupt- und Realschule müssen in einer Reihe von Unterrichtsfächern bis zur Zwischenprüfung besondere Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden. Wenn die Sprachnachweise nicht bereits bei Studienbeginn vorhanden und durch das Abiturzeugnis oder Zertifikate bescheinigt sind, müssen die Sprachkenntnisse während des Grundstudiums erworben werden. Die Universität bietet dazu Sprachkurse an. Deutsch (Lehramt Grund-, Haupt- u. Realschulen)> Kenntnisse in einer Fremdsprache. Englisch (Lehramt Grund-, Haupt- u. Realschulen)> Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache. Sprachkenntnisse sind beim Studium des Langfaches bereits bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung, beim Studium des Kurzfaches erst bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung (Erstes Staatsexamen) nachzuweisen. Französisch (Lehramt Grund-, Haupt- u. Realschulen)> Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache. Der Nachweis der Kenntnis einer weiteren Fremdsprache ist Zulassungsvoraussetzung für die Fachprüfung im Rahmen der Zwischenprüfung. Geschichte (Lehramt Grund-, Haupt- u. Realschulen)> Kenntnisse zweier Fremdsprachen. Nachzuweisen für die Zulassung zur Zwischenprüfung ist die Kenntnis zweier Fremdsprachen gemäß den Bestimmungen der Studienordnung. Geschichte, Schwerpunktbezugsfach für Sachunterricht > Kenntnisse zweier Fremdsprachen.
Romanistik/Französisch (Zwei-Fächer-Bachelor, Bachelor Bildung, Erziehung u. Unterricht)
Sprachkenntnisse können nachgewiesen werden über das Abiturzeugnis oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis, im Zeugnis des erweiterten Sekundarabschlusses I nach vierjährigem Unterricht (mindestens ausreichende Leistungen) oder gleichwertige Zertifikate einer Hochschuleinrichtung oder einer Institution der Erwachsenenbildung.
Im Langfach ist die Kenntnis einer Fremdsprache Zulassungsvoraussetzung für die Fachprüfung im Rahmen der Zwischenprüfung, im Kurzfach für die Erste Staatsprüfung.
Für Zulassung zur Zwischenprüfung müssen Kenntnisse im Umfang einer dreijährigen kontinuierlichen Fremdsprachenausbildung an einer weiterführenden Schule in zwei Fremdsprachen nachgewiesen werden. Ersatzweise können die Sprachnachweise durch eine Klausur während des Grundstudiums erfolgen, die mindestens mit „ausreichend“ bewertet worden ist.
Für die Zulassung zur Zwischenprüfung müssen Kenntnisse im Umfang einer dreijährigen kontinuierlichen Fremdsprachenausbildung an einer weiterführenden Schule in zwei Fremdsprachen nachgewiesen werden. Ersatzweise können die Sprachnachweise durch eine Klausur während des Grundstudiums erfolgen, die mindestens mit „ausreichend“ bewertet worden ist. Über begründete Anträge auf Ausnahmen entscheidet der für das Fach Geschichte zuständige Zwischenprüfungsausschuss.
Studienmöglichkeiten: Zentrale Studienberatung