Zulassung  -  Wir informieren über ...  -  Studienbeginn  -  Vergabekriterien
Banner Photo

Suche Uni-Osnabrueck.DE
Suche WWW
Barrierefreie Version
English version Deutsche Sprachvariante         
 
Informationen für ...
Informationen über ...



© 2013 Universität Osnabrück
Impressum
Kontakt



Universität Osnabrück - Familiengerechte Hochschule
Studienbeginn
Zulassungsbeschränkungen · Aufnahmeprüfungen · Sprachvoraussetzungen · Hochschulstart · Vergabekriterien · Versicherungen · Immatrikulation

Wie werden Studienplätze vergeben?

Für Studienanfänger/innen erfolgt in grundständigen zulassungsbeschränkten Studiengängen die Studienauswahl für das 1. Fachsemester nach Abzug der Vorabquoten (s. u.) zu 80 Prozent nach einem hochschuleigenen Auswahlverfahren und zu 20 Prozent nach der Wartezeit.  Es gelten folgende Sonderquoten:

Für das hochschuleigene Auswahlverfahren wird die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) mit 60 Prozent gewichtet. Das weitere Auswahlkriterium - 40 Prozent - ist grundsätzlich die Gewichtung der in der HZB ausgewiesenen besten Note in zwei Unterrichtsfächern der letzten vier Schulhalbjahre. In der Regel muss eines dieser Unterrichtsfächer Deutsch oder Mathematik sein.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass Sie sich an der Universität Osnabrück nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben dürfen.

- Online-Bewerbung für zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge

- Allgemeine Ordnung über das Auswahlverfahren  (PDF-Dokument) für die Studienplatzvergabe in grundständigen Studiengängen

- Art und Gewichtung der Unterrichtsfächer nach § 3 Absatz 3 der Allgemeinen Ordnung zum Auswahlverfahren (Studiengangsübersicht) (PDF-Dokument)

Diejenigen, die nach Durchführung des Auswahlverfahrens einen Studienplatz bekommen haben, erhalten einen Zulassungsbescheid mit der Aufforderung, den Studienplatz innerhalb einer angegebenen Frist anzunehmen. Wird diese Frist versäumt oder der Studienplatz nicht angenommen, wird der Studienplatz weitervergeben. Es kommt zum so genannten Nachrückverfahren, in dem zurückgegebene Studienplätze nach den beschriebenen Kriterien vergeben werden.

Fächer ohne Numerus Clausus (N.C.) > Bei nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen ist das Verfahren einfacher: In diesem Falle können sich Studieninteressierte, die über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen und die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, ohne vorherige Bewerbung einschreiben. Die Einschreibung findet  im Online-Verfahren statt.

- Online-Einschreibung für zulassungsfreie grundständige Studiengänge

Weitere Informationen finden Sie unter  Studieren in Niedersachsen.

Informationen zu Sonderanträgen
Zweitstudienbewerbung >>


Antrag auf Nachteilsausgleich >>


Härtefallantrag >>



Beratung
Zulassung und Immatrikulation: Studierendensekretariat

Studienmöglichkeiten: Zentrale Studienberatung