
Immatrikulation
Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist die Immatrikulation – die Einschreibung in das Verzeichnis der Studierenden einer Hochschule.
Fächer ohne Numerus Clausus (N.C.) > Wenn Sie sich für einen Studiengang ohne Zulassungsbeschränkungen entscheiden, können Sie sich - ohne vorherige Bewerbung - direkt an der Universität Osnabrück immatrikulieren. Voraussetzung dafür ist, dass Sie über eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur o. ä.) verfügen. Die Einschreibung für grundständige zulassungsfreie Studiengänge/Fächer in das 1. Fachsemester zum WS 2013/14 erfolgt ausschließlich im Online-Verfahren. Folgende Unterlagen müssen Sie einreichen: Beglaubigungen: Behördlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z. B. Behörden, Pfarrämter, nicht aber Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Vereine. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht. Nachweise sind selbstverständlich auch in Form einer notariellen Beglaubigung möglich.
Sollten Sie privat versichert sein, reichen Sie bitte den Befreiungsbescheid von der gesetzlichen Versicherungspflicht ein.
Fächer mit Numerus Clausus (N.C.): Für zulassungsbeschränkte Studiengänge ist eine Immatrikulation erst nach Erhalt eines Zulassungsbescheides möglich.
Bei Studiengängen mit universitätsinternem Numerus Clausus erhalten Sie die Zulassung von der Hochschule . Nach Erhalt des Zulassungsbescheides können Sie im Online-Verfahren die Immatrikulation beantragen.
Studienmöglichkeiten: Zentrale Studienberatung