
Aktuelles
DVBS-Merkblatt
„Wer bezahlt das Notebook mit Spracherkennungssoftware und mobiler Braillezeile für die Vorlesungen? Wer finanziert das Mobilitätstraining für blinde Studienanfänger? Welche Kosten muss ein Student i. d. R. selber tragen?“ – Nach wie vor ist es oft schwierig zu klären, welcher Reha-Träger ggf. für die Kosten von technischen Hilfsmitteln von Studierenden mit Behinderung aufkommt.
Ein Merkblatt des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) gibt nun – bezogen auf den Hilfsmittelbedarf von Studierenden mit Sehschädigung – einen systematischen Überblick über die Zuständigkeiten der Reha-Träger und stellt die Voraussetzungen für die Kostenübernahme übersichtlich dar. Das Merkblatt finden Sie im Internet.
„Abitur und Studium – worauf es ankommt“ – Informationsbroschüre für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung und chronischer Krankheit
Im Rahmen des Projekts Bildungschancen für behinderte Schülerinnen und Schüler (BiChan) hat die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Behinderung und Studium e.V. im Herbst 2006 eine Broschüre herausgegeben, die Schüler/innen über Chancen eines Studiums mit Behinderung informiert und erste Orientierung in Bezug auf Studienzugang, Beratungsmöglichkeiten, Studienorganisation und Finanzierung gibt. Interessierte finden den übersichtlichen Leitfaden im Internet.
Ratgeber für Fernstudien an Fachhochschulen 2007
Die Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen (ZFH) hat einen aktualisierten Ratgeber für Fernstudien an Fachhochschulen herausgegeben, in dem alle Fernstudienangebote der ZFH in Kooperation mit Fachhochschulen der Länder Hessen, Rheinland Pfalz und Saarland übersichtlich und detailliert vorgestellt werden. Zugangsvoraussetzungen, Studiendauer und Abschlüsse werden ausführlich erläutert. Darüber hinaus enthält der Ratgeber Tipps zum Ablauf und zur Organisation eines Fernstudiums. Im zweiten Teil des Ratgebers finden Interessierte eine tabellarische Übersicht über das deutschlandweite Fernstudienangebot an staatlichen und privaten Fachhochschulen mit staatlicher Anerkennung. Der Ratgeber schließt mit Quellen für weitergehende Informationen und Recherchetipps ab. Die Broschüre kann bei der ZFH kostenlos angefordert werden oder im Internet unter Rubrik „Rund um das Fernstudium“, heruntergeladen werden.
Gründung eines Netzwerks der NutzerInnen persönlicher Budgets
Menschen mit Behinderung, die das persönliche Budget und damit die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, nutzen wollen, brauchen effektiv gestaltete Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote. Aus diesem Grund wurde in Duderstadt ein Netzwerk behinderter BudgetnutzerInnen gegründet, das sich als Interessenvertretung versteht und in das möglichst viele Organisationen und Menschen ihre Erfahrungen und Angebote einbringen sollen. Über ottmar.miles-paul@bifos.de können sich Interessierte in einen entsprechenden Verteiler aufnehmen lassen. Ein Beratungstelefon zum persönlichen Budget ist unter 01802/216621 aus dem Festnetz zum Ortstarif erreichbar.
Meldestellen für Webbarrieren eingerichtet
Die neue Meldestelle für Web-Barrieren des Aktionsbündnisses für barrierefreie Informationstechnik (AbI) fordert seit Dezember 2006 Internetnutzer/innen mit Behinderung dazu auf, Web-Barrieren unter webbarrieren@wob11.de zu melden. Die Hinweise werden gesammelt, ausgewertet und sollen der Weiterentwicklung der Bewertungskriterien von Barrierefreiheit im Internet dienen. Im Gespräch mit den Internetseiten-Betreibern wird außerdem darauf hingewirkt, dass Barrieren möglichst bald abgebaut werden. Nähere Informationen im Internet.
Gebärdentelefon des Bundesarbeitsministeriums
Über ein Gebärdentelefon können Menschen mit Hörbehinderung Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abrufen, Publikationen bestellen und Auskünfte zu Ansprechpartnern einholen. Die Berater/innen nehmen von Montag bis Donnerstag, immer von 14.00 – 18.00 Uhr, die Anfragen in Gebärdensprache entgegen. Weitere Informationen, auch zu den technischen Voraussetzungen, finden Sie auf den Seiten des BMAS.
Vorläufige deutsche Übersetzung der UN-Konvention im Internet
Die UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen steht jetzt in einer vorläufigen, nichtamtlichen deutschen Übersetzung des Übersetzungsdienstes der Vereinten Nationen als pdf zur Verfügung. Interessierte finden das Dokument im Internet.
Radio4Handicaps bietet Praktikamöglichkeiten im Hörfunkbereich.
Der Internet-Radiosender ist in den vergangenen Jahren gewachsen und sucht u.a. Praktikanten/Praktikantinnen und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen, die an dem Ausbau und der Mitarbeit an dem Projekt interessiert sind. Weitere Informationen zum Radio finden Sie unter Radio4.
Info Radio4Handicaps [mailto:info@radio4handicaps.de]
Hier die offizielle Ausschreibung:
Radio 4 Health
Praktikanten und ehrenamtliche Teammitglieder gesucht für
- Moderation
- Reportagen
- Redaktion
Vorraussetzung:
- Erfahrung im Umgang mit dem Mikrophon und Musik- und Schneideprogrammen
- kontaktfreudig
- teamfähig
Interessiert ?? Dann freuen wir uns auf Deine Fragen und Bewerbung unter: cvd@r4h.de
Empfehlungen für Konfliktfälle Behinderter in BA- und MA-Studiengängen
Die Neugestaltung der Studien- und Prüfungsordnungen im Zusammenhang des Bologna-Prozesses bringen es mit sich, dass viele Dinge, die früher überregional geregelt waren, nunmehr von den einzelnen Universitäten geregelt werden müssen. Auch in Osnabrück wurden und werden derzeit viele neue Ordnungen ausgearbeitet und verabschiedet. Dabei gilt es, auch die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender zu berücksichtigen. Es geht um Zulassungsfragen, um den Workload und um notwendige Studien- und Prüfungsmodifikationen. Das „Bündnis barrierefreies Studium“ hat hierzu unter Beteiligung zahlreicher Experten ein Papier ausgearbeitet, das verschiedene Empfehlungen macht. Als Behindertenbeauftragter unserer Universität werde ich mich bemühen, dass diese Empfehlungen auch in Osnabrück Berücksichtigung finden. Doch auch solange sie nicht in formellen Ordnungen stehen, sind die hier gefundenen Regeln auch ein Maßstab, nach dem im Gespräch mit Dozierenden und Studiendekanen/innen sowie Dekanen/innen bei Problem- und Konfliktfällen nach Regelungen gesucht werden kann. Die wichtigsten Punkte sind folgende:
- Macht ein Studierender glaubhaft, dass er/sie wegen einer Behinderung oder chronischen Krankheit nicht in der Lage ist, die Studien- und Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder innerhalb der vorgesehenen Fristen abzulegen, so muss die Frist verlängert oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer bedarfsgerechten Form ermöglicht werden.
- Behinderungs- bzw. krankheitsbedingte Abweichungen vom vorgegebenen Studienplan (Workload) sollten generell unberücksichtigt bleiben und dürfen insbesondere nicht zum Ausschluss vom Zugang zu einzelnen Studienmodulen oder vom Studium insgesamt führen. Teilweise erbrachte Leistungen sollten anerkannt werden können und die Möglichkeit zur Vervollständigung einer Teilleistung soll vorrangig eingeräumt werden.
- Behinderungs- bzw. krankheitsbedingte Fehlzeiten bei Studienmodulen mit Anwesenheitspflicht sollen durch angemessene Ersatzleistungen ausgeglichen werden können.
- Behinderungs- bzw. krankheitsbedingte Studienzeitverlängerungen im Rahmen der Durchführung von vorgesehenen Berufspraktika oder Auslandsaufenthalten dürfen sich für behinderte Studierende nicht nachteilig auswirken. In Ausnahmefällen sind für vorgeschriebene Praxisaufenthalte Ersatzleistungen zu akzeptieren. Vorrangig sollen die Hochschulen ihre behinderten und chronisch kranken Studierenden jedoch bei der Suche nach geeigneten Praktikumsplätzen oder bei der Durchführung von Auslandsstudien unterstützen.
- Wenn absehbar ist, dass ein Studium in der vorgesehenen Form und Zeit behinderungsbedingt nicht durchgeführt werden kann, muss die Möglichkeit bestehen, in Absprache mit dem jeweilig zuständigem Fachbereich und dem Prüfungsamt bzw. -ausschuss einen Studienplan aufzustellen, der sich an dem individuell behinderungsbedingt eingeschränkten Leistungsvermögen orientiert.
- Macht ein Studierender glaubhaft, dass er/sie wegen einer chronischen Krankheit oder einer Behinderung nicht in der Lage ist, die Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder innerhalb der in dieser Ordnung genannten Prüfungsfristen abzulegen, sollte der Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Verlängerung der Bearbeitungszeit für Prüfungsleistungen bzw. der Fristen für das Ablegen von Prüfungen oder das Ablegen gleichwertiger Prüfungsleistungen in einer bedarfsgerechten Form gestatten. Entsprechendes gilt für Studienleistungen und Aufnahmeprüfungen. In Zweifels- und Konfliktfällen ist der Behindertenbeauftragte einzuschalten! Das Papier „Chancengleichheit im Bologna-Prozess“ des „Bündnisses barrierefreies Studium“ steht zum Download zur Verfügung.
Trägerübergreifendes persönliches Budget für behinderte Studierende: Rechtsanspruch ab 1.1.08
Ab 1. Januar 2008 haben Menschen mit Behinderung einen gesetzlich geregelten Anspruch, auf Wunsch die individuell erforderlichen Teilhabe- und Reha-Leistungen – soweit es sich um alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe handelt – in Form eines (trägerübergreifenden) persönlichen Budgets zu beziehen.
Das persönliche Budget ist eine Chance für Menschen mit Behinderung, ein hohes Maß an Selbstbestimmung und Eigenverantwortung zu gewinnen. Insbesondere Studierende mit Behinderung, die aufgrund ihrer Studiensituation i. d. R. auf hohe Flexibilität ihrer Dienstleister angewiesen sind und/oder die Finanzierung ihres behinderungsbedingten Mehrbedarfs mit verschiedenen Kostenträgern absprechen müssen, können vom neuen Modell, das Leistungen aus einer Hand verspricht, profitieren. Damit haben sie als Expert/innen in eigener Sache endlich die Möglichkeit, die notwendigen Unterstützungsangebote ihren besonderen Bedürfnissen entsprechend und weitgehend unabhängig von Vorgaben der Leistungserbringer selbst auswählen und einkaufen zu können. Gleichzeitig werden sich behinderte Studierende, die oft schon auf ihrem Weg zum Studium ein besonders hohes Maß an Selbstständigkeit, Durchsetzungskraft und Organisationstalent entwickeln mussten, mit ihrer neuen Rolle als Arbeitgeber und eigenverantwortlicher Budgetverwalter mit hoher Wahrscheinlichkeit schnell vertraut machen und eigene Erfahrungen aktiv in den Prozess der Weiterentwicklung des persönlichen Budgets einbringen können. Sie sollten deshalb möglichst umfassend auf die Chancen (und Risiken) des persönlichen Budgets aufmerksam gemacht und für die Teilnahme an dem neuen Leistungsmodell gewonnen werden.
Um eine Weiterentwicklung des persönlichen Budgets auch im Sinne von behinderten Studierenden begleiten und Interessierte kompetent informieren zu können, sind die Berater/innen auf entsprechende Erfahrungsberichte von studierenden Nutzer/innen des persönlichen Budgets angewiesen. Informationen aus erster Hand nimmt die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung gern entgegen.
Informationen zum Thema „Persönliches Budget“ und Links auf weiterführende Seiten finden Interessierte auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, das außerdem das Internetportal "Einfach teilhaben" eingerichtet hat.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat in seiner Empfehlung zur Umsetzung des persönlichen Budgets vom 7.03.2007 Defizite des Modellprojekts – insbesondere bei Beratung und Unterstützung von Interessierten, aber auch rechtliche bzw. verwaltungstechnische Umsetzungshindernisse – zusammengefasst und notwendige Maßnahmen zur Verbesserung aufgezeigt. Sie finden die Empfehlung im Internet.
Berufsvermittlung für schwerbehinderte Akademiker neu organisiert
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat den bewährten, bundesweit agierenden Vermittlungsdienst für Akademiker/innen mit Schwerbehinderung in der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) zum 1. Mai 2007 aufgelöst. Künftig sind die Agenturen für Arbeit bzw. die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende am jeweiligen Wohnort verantwortlich für die Beratung, Vermittlung und Förderung schwerbehinderter Akademiker/innen.
Nach dem Willen der BA soll sich die ZAV künftig auf andere Weise für die Integration von Akademiker/innen mit Behinderung einsetzen. Neuer Schwerpunkt wird die Weiterbildung, Beratung und Unterstützung der Vermittlungskräfte vor Ort sein. Wie bisher soll die ZAV darüber hinaus Stellen für Menschen mit Behinderung akquirieren, (potentielle) Arbeitgeber in Fragen der Personalrekrutierung und Stellenbesetzung unterstützen und Behindertenverbände bei der Abwicklung einschlägiger Projekte beraten. Kontakte der ZAV zu den Behindertenverbänden, Behindertenbeauftragten und anderen Selbsthilfeorganisationen sollen weiter gepflegt und ausgebaut werden.
Offene Stellen für behinderte Arbeitssuchende werden – statt wie bisher in einem speziellen Newsletter – zukünftig ausschließlich im virtuellen Stellenmarkt der BA veröffentlicht.
Förderung von Studierenden und Wissenschaftler/innen mit Behinderung
Auf der gemeinsamen Seite http://www.stipendiumplus.de/ stellen die elf Werke ihre jeweilige Förderung von Studierenden und Promovierenden vor. Die Angebote der Begabtenförderungswerke für Studierende und Promovierende aller Fachdisziplinen und Hochschultypen unterscheiden sich im Detail. Grundlegende Anforderungen und Angebote sind bei allen Werken gleich, da diese die Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) anwenden.
Für alle Programme gilt, dass die spezifische Situation Behinderter entsprechend § 1 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen mit dem Ziel der Vermeidung und Benachteiligung bei der Förderung besonders zu berücksichtigen ist. Die vollständigen Nebenbestimmungen zur Förderung begabter Studierender sowie Nachwuchswissenschaftler/innen finden Sie auf den Seiten des BMBF.
Unter dem Stichwort Diversity will sich die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) für eine Vielfalt im Wissenschaftssystem einsetzen. Niemand soll wegen wissenschaftsfremder Fakten wie z. B. Behinderung oder Geschlecht von einer wissenschaftlichen Karriere ausgeschlossen werden. Die DFG betont in ihrem Profil, dass sie individuelle Lebensumstände wie beispielsweise unvermeidbare Verzögerungen im wissenschaftlichen Werdegang bei der Beurteilung der wissenschaftlichen Leistung berücksichtigt. Weitere Informationen über die Förderverfahren der DFG gibt es im Internet.
Eine Zusammenstellung von Stiftungen, die speziell Studierende mit Behinderungen unterstützen sowie Links zur weiteren Stiftungsrecherche finden Interessierte ebenfalls im Internet.
Explizite Berücksichtigung der besonderen Belange behinderter Studierender bei der Akkreditierung von Studiengängen ab 2008
Ab Januar 2008 werden Studiengänge – vorbehaltlich der Zustimmung der Kultusministerkonferenz (KMK) am 13.12.2007 – nur dann akkreditiert, wenn die Prüfungsordnungen die besonderen Belange behinderter Studierender im Studium und bei Prüfungen explizit berücksichtigen.
Das hat der Akkreditierungsrat – inhaltlich unterstützt durch das „Bündnis Barrierefreies Studium“ und das Deutsche Studentenwerk (DSW), das sich dafür auch im Rahmen der KMK-Arbeitsgruppe „Fortführung des Bolognaprozesses“ nachdrücklich eingesetzt hat – in seiner Sitzung am 8. Oktober 2007 beschlossen. Damit werden Empfehlungen des „Bündnisses Barrierefreies Studium“, insbesondere zum Studienworkload und zur Modifikation von Leistungsnachweisen im Studium sowie in Eignungsfeststellungsverfahren aufgegriffen.
Nötig werden die ergänzenden Regelungen infolge der Einführung der modularisierten und gestuften Studienstrukturen, deren strenge zeitliche und formale Vorgaben von behinderten und chronisch kranken Studierenden oft nicht eingehalten werden können. Nachdem sich die Länder weitgehend aus der Gestaltung und Prüfung von Studiengängen zurückgezogen haben, sind Akkreditierungsagenturen für eine entsprechende Qualitätskontrolle zuständig. Im Kriterienkatalog, der Grundlage ihrer Arbeit ist, werden die Maßnahmen nun wie folgt geregelt:
Kriterium 5: Durchführung des Studiengangs
Die Durchführung des Studiengangs ist sowohl hinsichtlich der qualitativen wie auch quantitativen personellen, sächlichen und räumlichen Ausstattung gesichert, auch unter Berücksichtigung von Verflechtungen mit anderen Studiengängen. Die Studienorganisation sieht unterstützende Instrumente, vor allem Tutorien und fachliche und überfachliche Studienberatung vor. Die Belange von Studierenden mit Behinderung werden berücksichtigt.
Kriterium 6: Prüfungssystem
Die Prüfungen orientieren sich am Erreichen und Überprüfen von definierten Bildungszielen und sind modulbezogen sowie wissens- und kompetenzorientiert ausgestaltet. Dabei wird die Studierbarkeit des Studiengangs durch eine adäquate, belastungsangemessene Prüfungsdichte und -organisation gewährleistet. Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich für behinderte Studierende hinsichtlich zeitlicher und formaler Vorgaben im Studium sowie bei allen abschließenden oder studienbegleitenden Leistungsnachweisen und im Rahmen von Eignungsfeststellungsverfahren ist sicher gestellt.
Kriterium 7: Transparenz und Dokumentation
Die Anforderungen hinsichtlich Studiengang, Studienverlauf und Prüfungen einschließlich der Nachteilsausgleichsregelungen für Studierende mit Behinderung, sind durch geeignete Dokumentationen und Veröffentlichungen bekannt. Die Studierenden werden durch fachliche und überfachliche Beratung unterstützt. Den gesamten Kriterienkatalog in der aktuellen Fassung vom 8.10.2007 finden Interessierte im Internet.
Die „Kriterien zur Akkreditierung von Studiengängen“ gelten ebenso im Rahmen der ab 1.1.2008 zu nutzenden Systemakkreditierung. In den „Kriterien zur Systemakkreditierung“ werden unter Punkt II.2 die Hochschulen darüber hinaus zusätzlich aufgefordert, die besonderen Belange von Studierenden mit Kindern, ausländischen Studierenden und Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei der Gestaltung der Studiengängen zu berücksichtigen. Die entsprechenden Regelungen finden Sie im Internet.
Ein erster Schritt auf dem Weg zur Sicherung bzw. Weiterentwicklung von chancengerechter Teilhabe an der Hochschulbildung für behinderte Studierende ist damit geleistet. Es gilt nun, die Verantwortlichen in den Hochschulen inhaltlich bei der Ausgestaltung der Studiengänge samt entsprechender Nachteilsausgleiche und der Formulierung der Prüfungsordnungen zu unterstützen.
Parallel muss daran (weiter)gearbeitet werden, auch im Bereich Studienzulassung auf die veränderten Bedingungen zu reagieren und mit den dafür verantwortlichen Akteuren angemessene Nachteilsausgleiche für behinderte Studienbewerber/innen verbindlich zu verabreden.
Alle Studierende mit Behinderung/chronischer Krankheit und ihre Interessengemeinschaften sind aufgefordert, diese Prozesse aktiv zu unterstützen.
Stipendienlotse informiert über Fördermöglichkeiten
Im Internet ist ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung initiierter Stipendienlotse verfügbar. In der bundesweiten Datenbank können Schüler/innen, Studierende und Nachwuchswissenschaftler/innen nach dem für sie passenden Stipendium suchen. Die Datenbank enthält auch eine Suchfunktion zu Stipendien für Menschen mit Behinderung. Die Datenbank gibt allen privaten und öffentlichen Stipendiengeber die Möglichkeit, sich auf dem Internetportal vorzustellen.