
Unterweisungshilfen: Allgemeine Unterweisungen: Sicherheitsunterweisung, Brandschutzunterweisung Unterweisungen Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
Sicherheitskurzgespräche (BG Chemie)
SGK001 - Instandhaltungsarbeiten - Feuerarbeiten - Arbeiten mit Brandgefährdung
SGK002 - GHS - Die neuen Gefahrstoffsymbole
SGK010 - Instandhaltungsarbeiten - Elektroarbeiten bis 1000 Volt
Allgemeine Sicherheitsunterweisung
Brandschutzunterweisung
Sicherer Umgang mit Laserdruckern und Kopierern
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für Beschäftigte (nicht Beamte) ist im 7. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII) geregelt. Damit korrespondiert, dass die Haftung der „Unternehmer“ (dazu zählt auch das Land Niedersachsen bzw. die Universität) gegenüber ihren Angestellten für Körperschäden aus Arbeitsunfällen durch die Schaffung des § 104 SGB VII gesetzlich ausgeschlossen worden ist.
Gleichermaßen wurde nach § 105 SGB VII auch die Haftung der handelnden/verursachenden Angestellten des „Unternehmers“ gegenüber der oder dem Verletzten ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt allerdings nicht für vorsätzliches Verhalten des „Unternehmers“ bzw. des verursachenden Angestellten. Um den von einem Arbeitsunfall Betroffenen gleichwohl in bestimmten Fällen einen besonderen Ersatzanspruch zukommen zu lassen, wurde ein Unfallversicherungsschutz durch Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gesetzlich verankert.
Unfallanzeige Mitarbeiter
Unfallanzeige Studierende
Um prüfen zu können, ob im vorliegenden Fall ein versicherter Wegeunfall vorliegt und Ihnen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zustehen, benötigt diese weitere Auskünfte. Bitte füllen Sie bei Wegeunfällen den Wegeunfallfragebogen aus und senden Sie ihn mit der Unfallanzeige an
Stabsstelle Unfallanzeige Beamte und externe Lehrbeauftragte
Arbeitsschutz- und
Gefahrstoffmanagement
Neuer Graben / Schloss
49069 Osnabrück
In diesem Fall schicken Sie bitte die Unfallanzeige direkt an das Dezernat 2.