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Universität Osnabrück - Familiengerechte Hochschule
Arbeitsschutz
Laborsicherheit · Gesundheitsschutz · Arbeitsstätten

Unterweisungshilfen:
Sicherheitskurzgespräche (BG Chemie)
SGK001 - Instandhaltungsarbeiten - Feuerarbeiten - Arbeiten mit Brandgefährdung 
SGK002 - GHS - Die neuen Gefahrstoffsymbole
SGK010 - Instandhaltungsarbeiten - Elektroarbeiten bis 1000 Volt

Allgemeine Unterweisungen: Sicherheitsunterweisung, Brandschutzunterweisung
Allgemeine Sicherheitsunterweisung
Brandschutzunterweisung

Unterweisungen Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
Sicherer Umgang mit Laserdruckern und Kopierern

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für Beschäftigte (nicht Beamte) ist im 7. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII) geregelt. Damit korrespondiert, dass die Haftung der „Unternehmer“ (dazu zählt auch das Land Niedersachsen bzw. die Universität) gegenüber ihren Angestellten für Körperschäden aus Arbeitsunfällen durch die Schaffung des § 104 SGB VII gesetzlich ausgeschlossen worden ist.
Gleichermaßen wurde nach § 105 SGB VII auch die Haftung der handelnden/verursachenden Angestellten des „Unternehmers“ gegenüber der oder dem Verletzten ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt allerdings nicht für vorsätzliches Verhalten des „Unternehmers“ bzw. des verursachenden Angestellten. Um den von einem Arbeitsunfall Betroffenen gleichwohl in bestimmten Fällen einen besonderen Ersatzanspruch zukommen zu lassen, wurde ein Unfallversicherungsschutz durch Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gesetzlich verankert.

Infobox


Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstungen sind im Zentralen Chemikalienlager vorrätig. Ansprechpartnerin:
Martina Beste, Tel.:-2425. 
E-Mail


Online-Unfallanzeige
Hier können Sie online Ihre Unfallanzeige bei Wege- und Arbeitsunfällen erstellen.

Unfallanzeige Mitarbeiter

Unfallanzeige Studierende

Um prüfen zu können, ob im vorliegenden Fall ein versicherter Wegeunfall vorliegt und Ihnen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zustehen, benötigt diese weitere Auskünfte. Bitte füllen Sie bei Wegeunfällen  den  Wegeunfallfragebogen   aus und senden Sie ihn mit der Unfallanzeige an

Stabsstelle
Arbeitsschutz- und
Gefahrstoffmanagement
Neuer Graben / Schloss
49069 Osnabrück

Unfallanzeige Beamte und externe Lehrbeauftragte

In diesem Fall schicken Sie bitte die Unfallanzeige direkt an das Dezernat 2.



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