
Visum und Versicherungsschutz
Einreisebestimmungen/ Visum Einreisebestimmungen/ Visum Reise- und Sicherheitshinweise weltweit bieten die Seiten des Auswärtigen Amtes. • WHM (Working Holiday Maker Visa) Kanada Das DS-2019 gibt Auskunft über Beginn und Ende des Praktikums und ist ausschließlich (bis auf wenige Ausnahmen, s. oben) über sog. Mittlerorganisationen (z. B. InWENT, College Council, Travel Works, ZAV, AIESEC, IAESTE) zu beziehen, die dabei als "legal sponsor", d. h. als Bindeglied zu den US-Behörden fungieren. Die Beschaffung des DS-2019 ist kostenpflichtig, es geht aber kein Weg daran vorbei, da ein Visum ohne dieses Vorformular nicht ausgestellt wird. Detaillierte Informationen zum J1-Visum auf der Homepage des US- Konsulates . Gute Erstinformationen erhalten Sie auch von Education USA und der USA- Beratung der FH- Hannover. Versicherungsschutz Absicherungen gegen folgende Risiken werden empfohlen: Absicherung gegen Unfälle durch eine Unfallversicherung Studierende, die durch den DAAD oder einer seiner Partnerorganisationen gefördert oder betreut werden, können eine günstige DAAD- Gruppenversicherung in Anspruch nehmen.
Versicherungsschutz
• Australien
• Kanada
• Neuseeland
• USA
Australien
Um ein Praktikum in Australien durchführen zu können, gibt es zwei Visamöglichkeiten:
Für eine Praktikumsdauer von max. zwölf Monaten beim selben Arbeitgeber kann das WHM auch ohne eine vorab bestehende Praktikumsstelle bei der Australischen Botschaft in Berlin beantragt werden. Das WHM ist relativ leicht zu erlangen, wird aber pro Person nur einmalig erteilt, dh. ein weiteres Praktikum mit WHM in Australien ist nicht möglich. Das Visum sollte ca. drei Monate vor Ausreise beantragt werden. Nähere Informationen auf der Homepage der Australischen Botschaft.
• OTV (Occupational Trainee Visa)
Bei Visumsbeantragung muss der künftige australische Arbeitgeber bereits feststehen. Über diesen muss vor Ort beim zuständigen "Department of Immigration and Multicultural Affairs and Indigenous" (DIMIA) ein Antrag auf Genehmigung des Praktikums gestellt werden. Die Erlangung des OTV-Visa ist mit größerem Aufwand (auch Zeitaufwand aufgrund des vorhergehenden Praktikumsantrages in Australien) als WHM-Visa verbunden. Weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls auf der Homepage der Australischen Botschaft.
Ein Praktikumsaufenthalt in Kanada erfordert ein Visum und (im Regelfall) eine Arbeitserlaubnis, auch wenn die Tätigkeit nur für einen kurzen Zeitraum erfolgt oder unbezahlt ist. Diese ist erhältlich bei der Visa-Abteilung der Kanadischen Botschaft in Berlin unter Vorlage einer Bescheinigung darüber, dass bereits einen Praktikumsplatz in Kanada vorhanden ist. Jährlich wird nur ein bestimmtes Kontingent dieser Work Permits an deutsche Staatsbürger ausgegeben. Deshalb lohnt es sich, seinen Antrag schon frühzeitig bei der Kanadischen Botschaft einzureichen.
Neuseeland
• WHM (Working Holiday Maker Visa)
Dieses Visum erlaubt deutschen Staatsbürgern im Alter von 18 bis 30 Jahren die Einreise nach Neuseeland für einen bis zu zwölfmonatigen Aufenthalt. Innerhalb dieses Jahres ist es gestattet zu arbeiten. Dabei sollte man nicht länger als drei Monate bei einem Arbeitgeber ein Praktikum absolvieren bzw. einer Gelegenheits- oder Teilzeitarbeit nachgehen. Ab dem 1.März jeden Jahres werden die begehrten Visa angeboten, ausgestellt von der neuseeländischen Botschaft in Berlin. Das Visum ist ein Jahr lang ab dem Tag der Ankunft gültig. Die Ausstellung des Working Holiday Visums ist nur einmal im Leben möglich.
• Willing Workers On Organic Farms (WWOOFEN)
Im Rahmen des Working Holiday Visums gibt es die Möglichkeit, gegen landwirtschaftliche Hilfe (z. B. Obstanbau, Tierfarmen) auf einer neuseeländischen Farm unentgeltlich zu wohnen. Zur Kontaktaufnahme benötigt man das WOOF-er Handbuch, eine Liste mit Adressen von rund 200 Farmen, die unter folgendem Link gegen Gebühr erhältlich ist. Das WWOOF-er Handbuch ist Ausweis und Adressbuch in einem und muss bei Ankunft auf der Farm vorgezeigt werden.
Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen für Neuseeland auf der Internetseite des Instituts Ranke Heinemann (Australisch/Neuseeländischer Hochschulverbund).
USA
• J1- Visum
Für die Beantragung des J1- Visums ist eine bestehende Zusage über die Praktikumsstelle und die Vorlage des Formulars DS-2019 (eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung) notwendig. Bei Praktika an US- Universitäten können diese unter Umständen als "legal sponsor" fungieren und das Formular zur Verfügung stellen. Dies erspart unter Umständen die Mittlerorganisation.
Bereits einige Zeit vor Beginn des Auslandspraktikums sollte der Versicherungsschutz eingehend geprüft werden. Ob Ihr Krankenversicherungsstatus ausreichend ist, klären Sie am besten mit Ihrer Krankenkasse ab. Generell gilt: Bei Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sollten deutsche Versicherungsgesellschaften bevorzugt werden, da bei internationalen Krankenversicherungen die Leistungen ggf. geringer ausfallen können.
Absicherung gegen Haftungsrisiken durch eine Haftpflichtversicherung
Absicherung gegen Krankheit durch eine Krankenversicherung