
Förderungsmöglichkeiten für Auslandspraktika
ERASMUS: Monatliche Zuschüsse für Praktika im europäischen Ausland PROMOS-Programm des DAAD zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden ERASMUS: Monatliche Zuschüsse für Praktika im europäischen Ausland Im Rahmen des Einzelprogramms ERASMUS im EU-Bildungsprogramm „Lebenslanges Lernen“ (LLP), können über das Akademische Auslandsamt auch Stipendien für • Praxisaufenthalte in z. B. Forschungseinrichtungen, für die Dauer von 3 bis 12 Monaten in einem europäischen ERASMUS-Teilnahmeland (27 Mitgliedstaaten der EU, plus Island, Liechtenstein, Kroatien, Norwegen, Türkei, Schweiz) vergeben werden. Das Programm bietet folgende Leistungen: • Monatlicher Zuschuss von derzeit 250 bis 300 Euro Informationen zu Förderbedingungen und zum Bewerbungsablauf erhalten Sie im Faltblatt "Wege ins Auslandspraktikum", das auch im Akademischen Auslandsamt erhältlich ist. Auswahlkriterien für die Förderung sind: Förderfähigkeit des Praktikums lt. ERASMUS- Förderrichtlinien, Sprachkenntnisse, Leistung und Motivation. Bewerbungsunterlagen für ERASMUS-Praktika (bitte nur bewerben, wenn Praktikumsplatz vorhanden!) Die Bewerbung gilt erst als vollständig, wenn Online-Bewerbung und die schriftlichen Bewerbungsunterlagen eingereicht wurden!
Mobilitätszuschüsse der Universität Osnabrück für Auslandsaufenthalte von Studierenden, die keine Förderung seitens Dritter (z.B. ERASMUS, DAAD) erhalten können
Förderung von Praktika und Praxisaufenthalten durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) und seiner Partnerorganisationen
Auslands- BAföG
Fremdsprachenassistenz
• internationalen Unternehmen sowie
• Schulpraktika
• EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierenden
• Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes, dabei ist die Teilnahme an einem vorbereitenden ERASMUS-Intensivsprachkurs in sogenannten seltener gesprochenen Sprachen möglich (Informationen hierzu erhalten Sie im Akademischen Auslandsamt)
• Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner in der Heimathochschule und im Unternehmen
• Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
1. Online-Bewerbung
2. Bewerbungsunterlagen für ERASMUS-Praktika (bitte Hinweise zum Ausfüllen der Bewerbungsunterlagen beachten!)
Weitere Informationen zu ERASMUS-Praktika erhalten Sie unter www.eu.daad.de/studierende und auf http://www.eu-community.daad.de/.
Förderung von Praktika und Praxisaufenthalten durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) und seiner Partnerorganisationen
• Fahrtkostenzuschüsse für Auslandspraktika in Übersee. Die Mittel sind vornehmlich für Studierende bestimmt, die direkt über den DAAD oder über eine der nachstehenden Austauschorganisationen vermittelt werden: IAESTE, AIESEC, Bvmd und ZAD.
• Kurzstipendien für Praktika im Rahmen von auslandsbezogenen Studiengängen/Förderung von selbstbeschafften Praktika in internationalen Organisationen/ Praktika in deutschen Außenvertretungen und deutschen Schulen (Bewerbungsunterlagen erhalten Sie auch im Akademischen Auslandsamt)
• Carlo-Schmid-Programm für Praktika in internationalen Organisationen und EU-Institutionen
• Fachpraktika IAESTE für Studierende aller naturwissenschaftlichen Fachrichtungen (Bewerbungsunterlagen erhalten Sie auch im Akademischen Auslandsamt)
• Leonardo da Vinci II Unternehmenspraktika für Graduierte im europäischen Ausland
• Kurzstipendien für junge dt. Studierende der Natur- und Ingenieurwissenschaften in Taiwan (Taiwan Summer Institute Programme)
• NRF- Kurzstipendien für deutsche Graduierte
• Praxisorientierte Studienaufenthalte für Ingenieur-, Natur- und Wirtschaftswissenschaften in Japan
Weitere Förderungsmöglichkeiten finden Sie in der Stipendiendatenbank des DAAD.
Chancen auf Auslands-BAföG haben auch Studierende, die bislang knapp an den Einkommensgrenzen gescheitert sind. Denn für eine Ausbildung im Ausland können höhere Kosten geltend gemacht werden.
Wichtig zu wissen ist, dass nicht das BAFöG-Amt in Osnabrück, sondern je nach Zielland verschiedene Landesämter für Ausbildungsförderung zuständig sind. Adressen und Ansprechpartner finden Sie im Faltblatt „Auslands-BAföG“, das im Akademischen Auslandsamt ausliegt.
Weitere Informationen finden Sie auf der BAföG-Webseite und beim DAAD.
Fremdsprachenassistenz
Für angehende Lehrerinnen und Lehrer bieten ausländische Schulbehörden Stellen als Fremdsprachenassistenten an: Dabei handelt es sich um eine acht- bis zehnmonatige Assistenz beim Deutschunterricht, die entsprechend vergütet wird. Voraussetzung ist jedoch, dass bei Stellenantritt bereits vier Studiensemester absolviert worden sind.
Bewerben können sich:
• Studierende in Lehramtsstudiengängen sowie Absolventinnen und Absolventen mit 1. oder 2. Staatsprüfung für das Lehramt, deren Studien- oder Schwerpunktfach in der jeweiligen Landessprache des Ziellandes liegt.
• Studierende oder Absolventinnen und Absolventen anderer Studiengänge (Magister oder Diplom) mit dem Studien- oder Schwerpunktfach der jeweiligen Landessprache des Ziellandes. Lehramtsstudierende sowie Absolventinnen und Absolventen mit 1. oder 2. Sprachprüfung für das Lehramt in anderen Fächern.
Bewerberinnen und Bewerber, deren Schwerpunktfach die jeweilige Landessprache des Ziellandes ist, werden bevorzugt behandelt.
Angeboten werden Stellen in Belgien, Dänemark, Frankreich, der Republik Irland, Italien, den Niederlanden, Spanien, dem Vereinigten Königreich, der Westschweiz sowie in den USA, Kanada, Australien und Neuseeland. Für Australien und Neuseeland ist jedoch die 1. Staatsprüfung sowie Englisch als Prüfungsfach Voraussetzung; für die USA ist ein Studium von mindestens sechs Semestern Voraussetzung.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an Beate Teutloff im Akademischen Auslandsamt. Bewerbungsunterlagen finden Sie auf der Web-Seite des Pädagogischen Austauschdienstes oder im Akademischen Auslandsamt.