
Bilateral Agreements
Grundlage für alle Aktivitäten im Rahmen des ERASMUS-Programms sind „Bilateral Agreements“, die zwischen Hochschulen oder Fachbereichen abgeschlossen werden. Sie legen fest, wie viele Studienplätze zur Verfügung gestellt werden, ob ein Dozentenaustausch stattfinden soll und ob noch weitere Aktivitäten geplant werden. Im Herbst 2006 wurde seitens der EU das gemeinschaftliche Aktionsprogramm "Lebenslanges Lernen (LLP)" (Nachfolgeprogramm von SOKRATES) mit einem Gesamtbudget von knapp 7 Mrd. Euro und einer Gesamtlaufzeit bis zum Jahr 2013 endgültig verabschiedet. Das für die Hochschulen vorrangig interessante Unterprogramm "ERASMUS" umfasst die Teilbereiche Studenten-, Dozenten- und Personalmobilität, Entwicklung von Lehrplänen für das Anfangs- und Mittelniveau und für die Fortgeschrittenenebene, Entwicklung europäischer Module sowie die Entwicklung und Durchführung von Intensivprogrammen (IP). Weitere Informationen dazu gibt es auf der ERASMUS Website: Durch die Bewilligung der "Erasmus University Charter" für die Universität Osnabrück (gültig bis zum Ende der Laufzeit in 2013), entfällt die jährliche Beantragung der Mittel für die Studierenden- und Dozentenmobilität direkt bei der EU. Diese Mittel müssen nur noch relativ formlos durch das Akademische Auslandsamt bei der nationalen ERASMUS-Agentur für Deutschland (DAAD) beantragt werden. Sie werden von dort nach dem Prinzip der "past performance" berechnet und den Hochschulen zugewiesen. Das ERASMUS-Programm umfasst auch die sogenannten "nichtmobilen Aktivitäten" z.B. Entwicklung von Lehrplänen für das Anfangs- und Mittelniveau und für die Fortgeschrittenenebene, Entwicklung europäischer Module sowie die Entwicklung und Durchführung von Intensivprogrammen. Für diese Teilbereiche ist es mit Ausnahme der Intensivprogramme weiterhin erforderlich, einen Direktantrag bei der EU zu stellen. Die Ansprechpartnerin dafür ist Dr. Sonja Schmidt im Dezernat 7 (Tel.: -4865, E-Mail: sonja.schmidt@uni-osnabrueck.de). Sie gibt weitere Informationen zu den o. a. Teilprogrammen. Antragsformulare sind bei ihr erhältlich.
Unsere Hinweise zur Antragstellung sollen den Verantwortlichen in den Fachbereichen dabei helfen, neue Bilateral Agreements abzuschließen. Ein Muster für ein Bilateral Agreement (Doc) steht für Sie zum Herunterladen bereit.
Hinweise zur Antragstellung
Grundlage für alle Aktivitäten im Rahmen des ERASMU-Programms ist das Vorhandensein gültiger "Bilateral Agreements", die zwischen den einzelnen Hochschulen abgeschlossen werden müssen.
Die entsprechenden Verlängerungen für 2012/13 (oder auch der Abschluss neuer Vereinbarungen) sollten bis zum 15.11. 2011 erfolgt sein, damit interessierte Studierende noch im Wintersemester über die vorhandenen Austauschmöglichkeiten informiert werden können. Bitte sorgen Sie dafür, dass dem Akademischen Auslandsamt eine Kopie des abgeschlossenen Vertrages übersandt wird!
Teilnahmeberechtigte Länder sind alle Mitgliedstaaten der EU sowie Island, Kroatien, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz und die Türkei.