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Universität Osnabrück - Familiengerechte Hochschule

Mobilitätszuschüsse für Auslandsaufenthalte von Studierenden der Universität Osnabrück

Die Universität Osnabrück vergibt an Studierende und Doktoranden der Universität Osnabrück folgende Mobilitätszuschüsse:

  • Mobilitätszuschüsse zu jeweils in der Regel 5 Monaten für Studien- und Forschungsaufenthalte an Partnerhochschulen der Universität Osnabrück
  • Mobilitätszuschüsse zu jeweils in der Regel 5 Monaten für Studien- bzw. Forschungsaufenthalte an frei wählbaren Universitäten
  • Mobilitätszuschüsse für Praktika im Ausland

Die Mobilitätszuschüsse sind in erster Linie für Studierende und Doktoranden gedacht, die über keine Förderung seitens Dritter (z. B. DAAD, Fulbright, ERASMUS) verfügen können, bzw. keine Studiengebührenbefreiung an Partnerhochschulen erhalten.

Die Höhe der Mobilitätszuschüsse richtet sich nach der Vorgabe des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) im Rahmen des PROMOS-Programms (www.daad.de/promos).

Einzelheiten zum Vergabeverfahren und die Förderkriterien sind in der Richtlinie zur Vergabe von Mobilitätszuschüssen für Auslandsaufenthalte geregelt.

Bewerbungstermine:
30. November für Auslandsaufenthalte im darauf folgenden Sommersemester
30. April für Auslandsaufenthalte im darauf folgenden Wintersemester

Die Unterlagen sind in 1-facher Ausfertigung einzureichen bei:

Beate Teutloff
StudiOS – Akademisches Auslandsamt
Neuer Graben 27
49074 Osnabrück
Tel. 0541/969-4126
beate.teutloff@uni-osnabrueck.de

Wer kann sich bewerben?

  • Alle immatrikulierten Studierenden und Doktoranden der Universität Osnabrück
  • BAFöG-Empfänger/innen können sich ebenfalls bewerben

Nicht antragsberechtigt sind Studierende, die

  • am ERASMUS-Programm teilnehmen bzw. eine Förderung von dritten Institutionen bekommen (z. B. DAAD, Fulbright, Stiftungen, etc.)
  • Studierende, die von anderer Seite (z. B. ERASMUS, DAAD, LEONARDO, IAESTE, AIESEC, etc.) für ein Praktikum im Ausland gefördert werden
  • Studierende, die von anderer Seite Unterstützung für Reiseaufwendungen erhalten (Mobilitätszuschuss für Reisekosten).

Bewerbungsunterlagen:

  • Online-Bewerbungsformular
  • Bewerbungsformular
  • Motivationsschreiben incl. Begründung der Hochschulwahl bzw. Begründung der Praktikumswahl (formlos)
  • Lebenslauf (lückenlos, tabellarisch oder ausformuliert)
  • Gutachten einer Hochschullehrerin/eines Hochschullehrers (formlos)
  • Nachweis über Sprachkenntnisse (DAAD-Sprachzeugnis, TOEFL, etc.)
  • Nachweis über bisherige Studienleistungen (Notenspiegel, Transcript of Records, Vordiplom-/Zwischenprüfungszeugnis o. ä.)
  • Zulassung der ausländischen Hochschule bzw. Zusage des ausländischen Praktikumsgebers.

    Die Bewerbungsunterlagen werden lediglich in 1-facher Ausführung benötigt.

 

 

 

letzte Änderung: 03-Nov-2011
geändert durch: A. Schubert
verantwortlich für den Inhalt: Pressestelle