
Über Bachelor und Master zum Lehramt
Einen guten, ersten Überblick zum Aufbau des Lehramtsstudiums in Osnabrück, den angebotenen Studiengängen und den möglichen Fächerkombinationen ermöglichen die Steckbriefe der Lehramtsstudiengänge an der Universität Osnabrück sowie der Flyer Lehramt (PDF).
Bei der Planung des konkreten Studienverlaufs sind – neben hilfreichen Studienempfehlungen und bereitgestellten Stundenplänen - auf jeden Fall die für Sie gültigen Prüfungsordnungen zu beachten, da nur diese rechtsverbindlich sind. Die aktuellen Prüfungsordnungen finden Sie unter: http://www.uni-osnabrueck.de/997.html
Außerdem sollten Sie die Informationen und Downloadangebote auf den Seiten Lehramtsbezogene Praktika und Professionalisierung fürs Lehramt berücksichtigen.
Mit Fragen zum Lehramtsstudium im Allgemeinen wenden Sie sich bitte an die Studienberater und Studienberaterinnen der Zentralen Studienberatung.
Fachspezifische Fragen richten Sie bitte an die für das jeweilige Fach zuständigen Fachstudienberater und -beraterinnen.
Zuständig für die Koordination der Umsetzung der Bachelor/Master-Strukturen in der Lehrerausbildung an der Universität Osnabrück ist das Zentrum für Lehrerbildung.
Die Universität Osnabrück ist für Fragen der Lehrerbildung und ihrer Reform mit den anderen lehrerbildenden Hochschulen sowie den Ministerien über den niedersächsischen Verbund der lehrerbildenden Hochschulen vernetzt.
Ergänzend ein Link zu den Informationen des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur zur Lehrerbildung in Niedersachsen.
Wortlaut:
"Ab dem Wintersemester 2014/15 wird die universitäre Ausbildung der zukünftigen Lehrkräfte für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen und an Realschulen - wie für alle anderen Lehrämter - fünf Jahre dauern. Damit sind dann zukünftig 300 Leistungspunkte (GHR 300) im Rahmen des Bachelor- und Masterstudiums zu erwerben." Link
Stand: 2013-03-27 (AD)
Bachelor Bildung, Erziehung und Unterricht
(Folien zu dem Vortrag von Herrn Ellinghaus am 11.10.2010)
Bachelor berufliche Bildung
(Folien zu dem Vortrag von Herrn Ellinghaus am 11.10.2010)
Stand: 13-10-2010 (AD)
Mit einem Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 30.09.2008 wurde inzwischen eine Neuregelung der Sprachanforderungen angekündigt. Dieser Erlass ermöglicht den Hochschulen im Vorgriff auf die beabsichtigte Neufassung der Anlage 4 der Nds. MasterVO-Lehr, die Zugangsvoraussetzungen anzupassen.