
Pool Frauenförderung
Im Niedersächsischen Hochschulgesetz ist in § 3 Abs. 3 festgelegt, dass die Hochschulen die tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken. Gleichzeitig sollen die Hochschulen zur Förderung der Frauen- und Geschlechterforschung beitragen.
Mit dem Pool Frauenförderung hat die Universität Osnabrück ein Instrument geschaffen, das die Umsetzung dieses Gleichstellungsauftrages unterstützt. An den Frauenförderpool können Anträge von Einzelpersonen und Gruppen aus allen Statusgruppen zu Vorhaben und Projekten gestellt werden, die den in §3 Abs. 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetztes formulierten Zielen entsprechen.
Darüber hinaus hat sich die Universität Osnabrück im Jahr 2008 auf der Grundlage der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) initiierten „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“ und dem im Rahmen des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder entwickelten Gleichstellungskonzept ausdrücklich zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses – insbesondere vor, während und nach der Promotion – bekannt.
Vor diesem Hintergrund verfolgt die Universität Osnabrück mit dem Pool Frauenförderung folgende Ziele:
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Vergaberichtlinie. Bitte benutzen Sie für die Antragstellung die hier eingestellten Formulare.
Weitere Informationen
Sigrid Bröcker-Smidt
Raum 03/333
Tel. 0541 969-4487
E-Mail: gleichstellungsbuero@uni-osnabrueck.de
gleichstellungsbuero@uni-osnabrueck.de
An die ZKfG
Universität Osnabrück
Gleichstellungsbüro
Sigrid Bröcker-Smidt
Neuer Graben 19/21
49069 Osnabrück