Neue Studiengänge müssen akkreditiert werden, das heißt sie werden einer strengen Qualitätskontrolle unterzogen.
Zuständig dafür sind Akkreditierungsagenturen, z. B.
ZEvA in Hannover oder
ASIIN in Düsseldorf. Diese wiederum werden vom
Akkreditierungsrat kontrolliert, der von der
Kultusministerkonferenz eingerichtet wurde. Zur Überprüfung der Studiengänge setzen die Agenturen jeweils ein Gutachtergremium ein, das mit kompetenten Fachleuten besetzt ist.