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Universität Osnabrück - Familiengerechte Hochschule
Studiengänge

Wirtschaftsstrafrecht - Master of Laws

Gegenstand des Faches

Als bundesweit einzige Hochschule bietet die Universität Osnabrück seit dem Wintersemester 2009/2010 die Möglichkeit, einen rechtswissenschaftlichen Mastertitel (LL.M.) im Wirtschaftsstrafrecht zu erwerben.
Die Zusatzausbildung im Wirtschaftsstrafrecht wurde im Wintersemester 2000/2001 zunächst als Magisterstudiengang eingerichtet. Zum Wintersemester 2009/2010 wurde er zum Masterstudiengang Wirtschaftsstrafrecht umgestaltet und offiziell akkreditiert.
Der Studiengang baut auf dem juristischen Studium auf und vermittelt in zwei Semestern vertiefte Kenntnisse auf allen Feldern des Wirtschaftsstrafrechts.
Der nicht-konsekutive Masterstudiengang Wirtschaftsstrafrecht richtet sich an junge Juristinnen und Juristen, die unmittelbar nach Abschluss ihres Hochschulstudiums Kenntnisse im Wirtschaftsstrafrecht erwerben möchten, aber auch an diejenigen Berufsangehörigen, die bereits Erfahrungen in der Praxis gesammelt haben.

Fachspezifika in Osnabrück

Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein Markenzeichen des strafrechtlichen Studienangebots am 1980 gegründeten Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück. Das wirtschaftsbetonte Osnabrücker Modell der Juristenausbildung bietet abweichend von vielen anderen Jura-Fakultäten die Möglichkeit, das Wirtschaftsstrafrecht als Schwerpunkt zu studieren und hierin die Schwerpunktbereichsprüfung abzulegen.
Der Masterstudiengang knüpft an die dabei gewonnenen Erfahrungen an und ermöglicht eine wesentliche Vertiefung der rechtlichen Kenntnisse auf diesem Gebiet.
Seit Februar 2002 besteht an der Universität Osnabrück das Institut für Wirtschaftsstrafrecht. Arbeitsgebiete sind das Allgemeine und Besondere Wirtschaftsstrafrecht, das Steuerstrafrecht sowie das Umweltstrafrecht, jeweils unter Einbeziehung der verfahrensrechtlichen und europarechtlichen Bezüge. In der Institutsbibliothek finden sich ideale Arbeitsbedingungen für die Studierenden des Masterstudienganges.

Studiengang

Sinne, das Umweltstrafrecht und das Steuerstrafrecht. Besonderer Wert wird auf eine ergänzende vertiefte Ausbildung im Strafverfahrensrecht gelegt. Zusätzlich müssen ausgewählte wirtschafts- und steuerrechtliche Grundlagenfächer belegt und teilweise auch hier Leistungsnachweise erbracht werden. Fachübergreifende Veranstaltungen zur Fahndung und Ermittlung sowie zur Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, zum Themenkomplex Compliance und zu aktuellen Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität runden das Studienangebot ab. Durch die Kooperation mit zahlreichen Dozentinnen und Dozenten aus der Praxis – Richtern, Staatsanwälten und Strafverteidigern sowie Finanz- und Unternehmensjuristen – wird den Studierenden insbesondere ein vertiefter Einblick in die berufstypische Wirklichkeit des Wirtschaftsstrafrechts geboten.
Bei erfolgreichem Abschluss verleiht die Universität Osnabrück den Hochschulgrad "Master of Laws (LL.M.) Wirtschaftsstrafrecht“. Die erforderlichen Prüfungsleistungen können durch verschieden ausgestaltete Leistungsnachweise (Abschlussklausur, Kurzhausarbeit, Kurzvortrag, mündliche Prüfung) erbracht werden; zum Abschluss ist eine Masterarbeit anzufertigen.

Der nicht-konsekutive Masterstudiengang Wirtschaftsstrafrecht ist gebührenpflichtig.

Akkreditierung

Der Studiengang wurde von dem Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut (ACQUIN) akkreditiert

Regelstudienzeit

2 Semester

Unterrichtssprache

Deutsch

Studienbeginn

Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

Zugangsvoraussetzungen

Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie in der Zugangsordnung.

Zulassungsbeschränkung

Angaben zur Zulassungsbeschränkung entnehmen Sie bitte der Übersicht Zulassungsbeschränkungen.

Bewerbungsschluss

Angaben zum Bewerbungsschluss entnehmen Sie bitte der Übersicht Bewerbungstermine.
Für internationale Bewerber gelten zum Teil abweichende Fristen.

Bewerbung

Deutsche Staatsangehörige mit deutschen Zeugnissen (Abitur) bewerben sich direkt bei der Universität Osnabrück. Gleiches gilt für internationale Bewerber mit deutschen Zeugnissen (Bildungsinländer).
Für internationale Bewerber mit ausländischen Zeugnissen gelten zum Teil abweichende Bewerbungsadressen. Außerdem müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.

Studienplatzvergabe

Informationen zur Studienplatzvergabe finden Sie in der Zugangsordnung.

Sprachkenntnisse

Im Verlauf des Studiums sind keine besonderen Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Auslandsstudium

Ein Auslandsaufenthalt ist nicht vorgesehen

Studienberatung

Allgemeine Informationen zum Studium, zu den Zugangsvoraussetzungen und zum Studienaufbau erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung. Antworten auf konkrete Fragen zu den Inhalten des Studienfachs bekommen Sie bei der Fachstudienberatung.

Berufs- und Tätigkeitsfelder

Neben der »klassischen« Arbeit als Strafverteidiger in Wirtschaftsstrafsachen eröffnen sich vielfältige Arbeitsmarktaussichten in Finanzbehörden (Steuerfahndung), Wirtschaftsstrafkammern, in der (Schwerpunkt-) Staatsanwaltschaft oder bei Polizei- und Aufsichtsbehörden. Weitere Berufsfelder sind Unternehmensberater, private Investigation oder Unternehmensjurist.

Weitere Studienangebote

Rechtswissenschaft Ergänzungsstudiengang - Magister Legum für ausländische Studierende

Download Studiengangs-Flyer

Weiterführende Links

LL.M. Wirtschaftsstrafrecht
Fachbereich Rechtswissenschaften
Studien- und Prüfungsordnungen

letzte Änderung: Diehl-Günther, Ute
geändert durch: Dienstag, 5. Juli 2011 09:13
verantwortlich für den Inhalt: Pressestelle

Auf einen Blick


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Studiengänge


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Masterstudiengänge


Daten und Fakten


Akkreditierung
Neue Studiengänge müssen akkreditiert werden, das heißt sie werden einer strengen Qualitätskontrolle unterzogen.
Zuständig dafür sind Akkreditierungsagenturen, z. B. ZEvA in Hannover oder ASIIN in Düsseldorf. Diese wiederum werden vom Akkreditierungsrat kontrolliert, der von der Kultusministerkonferenz eingerichtet wurde. Zur Überprüfung der Studiengänge setzen die Agenturen jeweils ein Gutachtergremium ein, das mit kompetenten Fachleuten besetzt ist.