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Studiengänge

Rechtswissenschaft - Aufbaustudiengang für ausländische Studierende

Gegenstand des Faches

Das Studienprogramm richtet sich an Studenten, die bereits im Ausland ein juristisches Studium abgeschlossen haben und ihr Studium an einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland fortsetzten wollen, um ihre Fachkenntnisse zu erweitern. Insbesondere für Absolventen eines juristischen Studiums ist ein solcher Weg attraktiv, weil das Recht - obgleich ein internationales Phänomen - nach wie vor wesentlich durch nationale Gesetzgebung geprägt wird. Daher ist es  für Juristen  interessant, die Regelungen übereinstimmender Sachfragen durch verschiedene nationale Rechtsordnungen kennen zu lernen.

Studiengang

Der Ergänzungs-Studiengang Rechtswissenschaft für ausländische Studierende wird nach 2 Semestern mit dem Hochschulgrad eines Magistra Legum/Magister Leggum (LL.M.) abgeschlossen. Die Veranstaltungen, die von den Studierenden besucht werden müssen werden überwiegend aus dem grundständigen Angebot zusammengestellt.

Regelstudienzeit

2 Semester

Unterrichtssprache

Deutsch

Studienbeginn

Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

Hinweis: Aktuell ist eine Bewerbung für diesen Studiengang leider nicht möglich. Bewerbungen werden voraussichtlich wieder zum Wintersemester 2014/15 angenommen.

Zugangsvoraussetzungen

Es muss ein abgeschlossenes juristisches Studium an einer ausländischen Universität nachgewiesen werden. Zudem müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.

Zulassungsbeschränkung

keine

Bewerbungsschluss

Angaben zum Bewerbungsschluss entnehmen Sie bitte der Übersicht Bewerbungstermine.
Für internationale Bewerber gelten zum Teil abweichende Fristen.

Bewerbung

Für internationale Bewerber mit ausländischen Zeugnissen gelten abweichende Bewerbungskonditionen.

Studienplatzvergabe

Informationen zur Studienplatzvergabe finden Sie hier.

Sprachkenntnisse

Bei der Bewerbung sind Deutschkenntnisse nachzuweisen.

Auslandsstudium

Ein Auslandsaufenthalt ist nicht vorgesehen.

Studienberatung

Allgemeine Informationen zum Studium, zu den Zugangsvoraussetzungen und zum Studienaufbau erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung. Antworten auf konkrete Fragen zu den Inhalten des Studienfachs bekommen Sie bei der Fachstudienberatung. Beratung aus studentischer Sicht erhalten Sie bei der Fachschaft.    

Berufs- und Tätigkeitsfelder

Jurisinnen und Juristen arbeiten in allen klassischen Berufen, wie Richterin und Richter, Anwältin und Anwalt oder Staatsanwältin und Staatsanwalt. Daneben sind sie auch in anderen Bereichen, zum Beispiel in Unternehmen, Verwaltung, Politik, Verbänden, Medien usw., tätig.

Weitere Studienangebote

Rechtswissenschaften Staatsexamen
Wirtschaftsrecht - Bachelor of Laws
Wirtschaftsstrafrecht - Master of Laws

Download Studiengangs-Flyer

Weiterführende Links

Fachbereich Rechtswissenschaften

letzte Änderung: Jutta Schulke
geändert durch: Freitag, 26. Juli 2013 13:28
verantwortlich für den Inhalt: Pressestelle

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Daten und Fakten


Akkreditierung
Neue Studiengänge müssen akkreditiert werden, das heißt sie werden einer strengen Qualitätskontrolle unterzogen.
Zuständig dafür sind Akkreditierungsagenturen, z. B. ZEvA in Hannover oder ASIIN in Düsseldorf. Diese wiederum werden vom Akkreditierungsrat kontrolliert, der von der Kultusministerkonferenz eingerichtet wurde. Zur Überprüfung der Studiengänge setzen die Agenturen jeweils ein Gutachtergremium ein, das mit kompetenten Fachleuten besetzt ist.