
Studienbeiträge
Seit dem Wintersemester 2006/2007 sind die niedersächsischen Hochschulen nach den Regelungen des Hochschulgesetzes (NHG) verpflichtet, von ihren Studierenden zusätzliche Beiträge pro Semester zu erheben. In Niedersachsen ist dieser Beitrag für alle Hochschulen auf 500 Euro pro Semester festgelegt. Die Einnahmen stehen ausschließlich zur nachhaltigen qualitativen Verbesserung von Studium und Lehre zur Verfügung.
- Studienbeitragspflicht
- Befreiung von der Beitragspflicht
- Finanzierung der Studienbeiträge
- Langzeitstudiengebühren
- Weiterführende Links
Studienbeitragspflicht
In Niedersachsen sind Studierende staatlicher Hochschulen in grundständigen Studiengängen sowie in konsekutiven Masterstudiengängen verpflichtet, für jedes Semester der Regelstudienzeit zuzüglich vier weiterer Semester Studienbeiträge zu zahlen. Das niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur informiert auf seinen Seiten umfassend über das Thema. >>
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Befreiung von der Beitragspflicht
Studierende können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Studienbeitragspflicht befreien lassen - zum Beispiel, wenn sie ein Kind unter 14 Jahren betreuen, wenn eine besondere Härte vorliegt (z.B. Behinderung oder schwere Erkrankung) oder wenn sie Auslandssemester absolvieren. >>
<<Finanzierung der Studienbeiträge
Beitragspflichtige Studierende können für die Regelstudienzeit zuzüglich vier weiterer Semester ein Darlehen bewilligt bekommen. Eine der Voraussetzungen ist, dass sie bei Aufnahme des Erststudiums das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (mit Ausnahmen aus persönlichen oder familiären Gründen). Frühestens zwei Jahre nach Beendigung des Studiums ist das Darlehen in Raten oder ganz zurückzuzahlen, sofern ein bestimmtes Mindesteinkommen vorliegt. Detaillierte Informationen zum Darlehen erhalten Sie bei der NBank. >>
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Langzeitstudiengebühren
Nach Ablauf der Regelstudienzeit zuzüglich vier weiterer Semester erheben die niedersächsischen Hochschulen Langzeitgebühren anstelle von Studienbeiträgen. Die Höhe liegt zwischen 600 und 800 Euro, je nach Anzahl der überschrittenen Semester. Auch von den Langzeitgebühren können Studierende sich unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen. >>
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Weiterführende Links
Studienberatung in Niedersachsen
FAQ-Liste zu Studienbeiträgen und Langzeitgebühren