
Langzeitgebühren
Die Hochschulen erheben für das Land Niedersachsen von den Studierenden Langzeitstudiengebühren wegen der erhöhten Inanspruchnahme der staatlich finanzierten Hochschulinfrastruktur. Die Langzeitgebühren werden anstelle der Studienbeiträge gezahlt, d. h. wer Langzeitstudiengebühren zahlt, muss keine Studienbeiträge zahlen.
Nach Ablauf der Regelstudienzeit des gegenwärtig gewählten Studiengangs zuzüglich 4 weiterer Semester erheben die Hochschulen gemäß § 13 Abs. 1 NHG eine Langzeitstudiengebühr in Höhe von Weitere Informationen finden Sie unter studieren-in-niedersachsen.de. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.
- 700,00 Euro ab dem folgenden dritten Semester
- 800,00 Euro ab dem folgenden fünften Semester.
Bisherige Studienzeiten werden bei der Berechnung der Langzeitgebührenpflicht angerechnet.
Von der Erhebung der Langzeitstudiengebühr sind Studierende ausgenommen, die
(Nachweise: Kopie der Geburtsurkunde und eine Haushaltsbescheinigung -Einwohnermeldeamt-),
Internationale Studierende > Internationale Studierende benötigen oft Zeit zur Orientierung und zur Eingewöhnung. Gerade für sie ist es wichtig, sich vor Aufnahme eines Studiums gut zu informieren: Manche Fächer setzen spezielle Sprachkenntnisse voraus und verlangen neben Deutsch- auch nachgewiesene Englischkenntnisse. Durch gezielte Information und gute Vorbereitung kann eine unnötige Verlängerung des Studiums und die damit verbundenen Mehrkosten vermieden werden.