
Gefährdungsbeurteilung
Im Arbeitsschutzgesetz wird im §5 die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen gefordert. Diese sollen zu einer Verbesserung des Arbeitsschutzes durch systematische Ermittlung von Gesundheitsgefahren von Beschäftigten und Studierenden, einer Verbesserung der technischen Sicherheit und der Beseitigung krankmachender Faktoren führen. Eine Bescheibung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung können Sie dem Vorgehen beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung und der Prozessbeschreibung Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung (Prozessbeschreibung) entnehmen. Themenbezogene Checklisten:
Eine sinnvolle Gefährdungsbeurteilung ist ein kreativer Prozess. Sie kann tätigkeits-, arbeitsplatz-, arbeitsmittel- oder personenbezogen erstellt werden.Verantwortlich für die Durchführung ist der / die Vorgesetzte.
An der Universität Osnabrück werden dazu folgende Dokumente verwendet: