Urlaubssemester
Wegen Schwangerschaft und Kindererziehung kann beim Studierendensekretariat ein Antrag auf Beurlaubung gestellt werden. Der Antrag sollte bis zum Ende der Rückmeldefrist eingereicht worden sein. Während des Urlaubsemesters besteht jedoch kein BAföG-Anspruch. Lassen Sie sich unbedingt im Vorfeld beraten.
Studienunterbrechung
Studierende Mütter und Väter können ihr Studium auch auf unbestimmte Zeit unterbrechen. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Immatrikulation - im Gegensatz zur Beurlaubung - nicht aufrecht erhalten bleibt. Der Studierendenstatus geht somit verloren. Bei einer längeren Unterbrechung kann es zudem zu Schwierigkeiten bei der Wiederaufnahme des Studiums kommen. Deshalb ist es auch hier empfehlenswert, sich im Vorfeld beraten zu lassen.