
Bewerbung für ein höheres Semester
Die Studiengänge an der Universität Osnabrück nehmen bis auf wenige Ausnahmen ihre Studienanfänger immer nur zum Wintersemester auf. Darum erfolgt die Aufnahme für Studierende in höheren Semestern für ungerade Fachsemester (3, 5, 7 usw.) in der Regel zum Wintersemester und für gerade Fachsemester (2, 4, 6 usw.) zum Sommersemester. Ansprechpartnerin Beachten Sie bitte unbedingt die Bewerbungstermine: 15. Juli/15. Januar (Winter-/Sommersemester)
Bewerbung aus dem Ausland
Aus dem Ausland können Sie sich grundsätzlich nicht für ein höheres, sondern immer nur für ein erstes Fachsemester bewerben.
Sie studieren bereits in Deutschland?
Wenn sie bereits an einer deutschen Universität eingeschrieben sind, können sich internationale Studierende an der Universität Osnabrück im gleichen Studiengang für ein höheres Fachsemester bewerben. Den Bewerbungsunterlagen müssen Nachweise über den Studiengang sowie eine Immatrikulationsbescheinigung beiliegen, die Auskunft gibt über den Studiengang/die Studienfächer, den Studienabschluss und die Fachsemesterzahl. Sofern Studienleistungen aus einem anderen Studiengang angerechnet werden sollen, muss ein entsprechender Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss gerichtet werden. Dazu informiert das Studierendensekretariat.
Martina Stumpe, Tel.: +49 541 969 7777 (Info-Line)
E-Mail: studierendensekretariat@uni-osnabrueck.de
Anrechnung von Studienleistungen
Nicht in allen Fällen werden im Ausland erbrachte Studienleistungen von der Universität Osnabrück anerkannt. Nur der zuständige Prüfungsausschuss des betroffenen Fachbereiches kann über die Anrechnung von Studienleistungen entscheiden und Studierende eventuell in ein höheres Fachsemester einstufen. Die Anrechnung von im Ausland erworbenen Studienleistungen ist jedoch erst möglich, wenn Sie schon an der Universität Osnabrück immatrikuliert sind. Die erste Anlaufstelle ist das Studierendensekretariat. Dort muss zunächst ein Bewerbungsformular ausgefüllt werden, das zusammen mit allen Studienunterlagen bei dem zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht wird.