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Universität Osnabrück - Familiengerechte Hochschule
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Zugangsvoraussetzungen

Die fachliche Voraussetzung für die Zulassung zum Studium an der Universität Osnabrück ist eine dem Abitur gleichwertige Vorbildung. Eine weitere Bedingung für die direkte Zulassung sind sehr gute Deutschkenntnisse. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen diese bereits auf Oberstufenniveau vorhanden sein. Für bestimmte Studienfächer sind weitere Sprachvoraussetzungen nachzuweisen.
Für Bewerbungen aus China, Vietnam und aus der  Mongolei gelten zusätzliche Regelungen.

Hinweisen möchten wir Sie auf die Datenbank INOBIS, die Ihnen Informationen rund um ein Studium in Deutschland liefert und der Sie wichtige Bewerbungsinformationen entnehmen können.

Fachliche Voraussetzungen

Grundsätzlich benötigen alle Studierenden – ausländische wie deutsche – ein Reifezeugnis, das sie zum Besuch einer Universität berechtigt (Hochschulzugangsberechtigung). Internationale Studierende, die sich in Deutschland bewerben, müssen zu allererst über einen Schulabschluss verfügen, der sie in ihrer Heimat zu einem Studium berechtigt. Können Sie mit ihrem Schulzeugnis in ihrem Heimatland nur bestimmte Fächer studieren, gilt diese Fachbindung auch in Deutschland. In diesem Fall spricht man von einer fachgebundenen Hochschulreife.
Ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Heimatland berechtigt in der Regel zum Studium in allen Fachrichtungen an der Universität Osnabrück.

Dem Abitur gleichgestellte Vorbildung > Eine Reihe von ausländischen Schulabschlüssen sind auch in Deutschland anerkannt und somit dem deutschen Abitur gleichwertig. Für manche Länder wird eine Kombination aus einem Reifezeugnis und Zeugnissen aus ein- oder zweijährigen Studienjahren verlangt, um in Deutschland zum Studium zugelassen zu werden. Die Bedingungen für den Hochschulzugang in Deutschland finden Sie in der Datenbank anabin.

Notendurchschnitt > Für einige Studiengänge stehen nur eine bestimmte Zahl von Studienplätzen zur Verfügung. In diesen Studiengängen ist dann der Notendurchschnitt für die Zulassung ausschlaggebend.

Dem Abitur nicht gleichgestellte Vorbildung > Die Reifezeugnisse einer Vielzahl von Ländern sind in Deutschland nicht als dem Abitur gleichwertig anerkannt. Die Bedingungen für den Hochschulzugang in Deutschland finden Sie in der Datenbank anabin. Bewerber und Bewerberinnen aus diesen Ländern können unter bestimmten Voraussetzungen an der „Feststellungsprüfung“ des Studienkollegs teilnehmen. Mit dieser wird eine fachgebundene Hochschulreife erworben. Sie können damit also nur bestimmte Fächer studieren. Normalerweise wird die „Feststellungsprüfung“ nach dem einjährigen Besuch eines deutschen Studienkollegs abgelegt.
Wenn Sie sich in Osnabrück für ein Studienkolleg bewerben, benötigen Sie in Ihrem Reifezeugnis mindestens einen Notendurchschnitt von 3,0 nach der deutschen Notenskala. In Osnabrück selbst gibt es kein Studienkolleg. Bewerberinnen und Bewerber werden daher an die Studienkollegs in Hannover oder Halle vermittelt.

Sprachliche Voraussetzungen

Um an der Universität Osnabrück studieren zu können, benötigen Sie sehr gute Deutschkenntnisse, z. B. die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (DSH) oder den "Test Deutsch als Fremdsprache“(TestDaF). Den Test DaF können Sie bereits in Ihrer Heimat absolvieren (www.testdaf.de). Die DSH wird an einer deutschen Hochschule abgelegt. 

Für die DSH gibt es eine differenzierte Bewertung der Ergebnisse nach drei Stufen: DSH 1, DSH 2, DSH 3. Welche DSH-Stufe bzw. welche TestDaf-Niveaustufe (TDN) an der Universität Osnabrück für einzelne Studiengänge  vorausgesetzt werden, entnehmen Sie bitte der Übersicht für grundständige Studiengänge (undergraduate courses) und Masterstudiengänge (graduate courses) >>

Die Universität Osnabrück selbst bietet im Rahmen des Bewerbungsverfahrens leider keine Studien vorbereitenden Deutschkurse an. 

Eine Bewerbung an der Universität Osnabrück kann nur erfolgreich sein, wenn die notwendigen Deutschkenntnisse bereits mit dem Antrag auf Zulassung zum Studium nachgewiesen werden.

Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt keine DSH und kein gleichgestelltes Zeugnis haben, können Sie sich mit dem "Goethe-Zertifikat B2" bewerben. Ersatzweise akzeptieren wir auch Nachweise über 1200 Stunden Deutschunterricht auf Oberstufenniveau. Die Nachweise über die Deutschkenntnisse dürfen aber nicht älter als ca. ein Jahr sein.
Ist Ihre Bewerbung erfolgreich, werden Sie vorläufig zum Studium zugelassen. Für die endgültige Zulassung müssen Sie aber noch die DSH bestehen. In diesem Fall werden Sie von uns zur DSH eingeladen.

ACHTUNG: Die Bewerbung mit dem "Goethe-Zertifikat B2" ist nur bei einer Bewerbung zum Wintersemester möglich, da die DSH an der Universität Osnabrück nur im September angeboten wird.

Die folgenden Zeugnisse befreien von der Teilnahme an der DSH oder vom Test DaF:

  • Reifezeugnis („Abitur“) einer deutschsprachigen Schule
  • Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II mit dem Ergebnis C1 in allen Teilbereichen
  • "Kleines deutsches Sprachdiplom", "Großes deutsches Sprachdiplom", "Zentrale Oberstufenprüfung" (ZOP) oder Goethe-Zertifikat C2 des Goethe-Instituts
  • DSH einer anderen deutschen Hochschule

In Ausnahmefällen kann eine Befreiung von der DSH erfolgen, z. B.:

  • bei Aufnahme eines Kurzzeitstudiums
  • bei einem Promotionsstudium, sofern der Fachbereich gestattet, die Promotionsleistungen in einer fremden Sprache zu erbringen.

Bitte beachten Sie ggf. weitere Sprachvoraussetzungen!

Studienberatung
Informationen zu Studienmöglichkeiten erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung (ZSB).


Kontakt
Bei Fragen steht Ihnen das Studierendensekretariat gern zur Verfügung. >>


Zusatzinformationen
Bewerber aus China

Bewerber aus der Mongolei

Bewerber aus Vietnam