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Universität Osnabrück - Familiengerechte Hochschule
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Wie werden die Studienplätze vergeben?

Studienplätze für ein erstes Fachsemester in grundständigen Studiengängen (z. B. Bachelor) werden nach unterschiedlichen Verfahren vergeben:

Für internationale Studierende aus dem nicht-europäischen Ausland stehen in zulassungsbeschränkten Studiengängen 8% der Studienplätze zur Verfügung.

Auch in zulassungsfreien Studiengängen müssen sich internationale Studierende aus Nicht-EU-Ländern bei unserer Servicestelle uni-assist bis zum 15. Juni bewerben. Voraussetzungen dafür sind: ein Zeugnis, das zum Studium in Deutschland qualifiziert, ggf. ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und ausreichende Deutschkenntnisse.

Internationale Studierende aus EU und EWR müssen sich in zulassungsfreien Studiengängen bis zum 15. Juli beim Studierendensekretariat bewerben. Sie müssen in diesem Fall über die nötigen Sprachkenntnisse und über ein Zeugnis, das zum Besuch einer Hochschule in Deutschland qualifiziert, verfügen. 

In zulassungsbeschränkten Studiengängen gelten für Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus EU und EWR dieselben Auswahlkriterien wie für deutsche Studierende: Die Studienauswahl für das 1. Fachsemester erfolgt nach Abzug der Vorabquoten zu 80 % nach einem hochschuleigenen Auswahlverfahren und zu 20 % nach der Wartezeit.

Für das hochschuleigene Auswahlverfahren wird die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) mit 60 % gewichtet. Das weitere Auswahlkriterium - 40 % - ist grundsätzlich die Gewichtung der in der HZB ausgewiesenen Leistungen in zwei Unterrichtsfächern der letzten vier Schulhalbjahre. Die Note für jedes Unterrichtsfach ergibt sich aus der besten Zeugnisnote aus den letzten vier Schulhalbjahren. In der Regel muss eines der Unterrichtsfächer Deutsch oder Mathematik sein. Ist Deutsch nicht Landessprache, tritt bei der Gewichtung des im Fach Deutsch erzielten Ergebnisses das in der Landessprache erzielte Ergebnis. Die beiden Unterrichtsfächer werden mit jeweils 20% gewichtet. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Rechtsgrundlagen. Bitte reichen Sie alle erforderlichen Zeugnisse für Ihre Bewerbung ein.