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Universität Osnabrück - Familiengerechte Hochschule
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Bewerbung und Zulassung · Visum und Aufenthalt · Einschreibung · Krankenversicherung · Semesterbeiträge

Bewerbung und Zulassung für Austauschstudierende

Bewerbung 

Studierende von Partnerhochschulen werden vereinfacht zum Studium zugelassen. Voraussetzung dafür ist, dass sie nur einen Teil des Studiums in Osnabrück verbringen und in Osnabrück keinen Abschluss anstreben. Im Gegensatz zu anderen internationalen Studierenden müssen Studierende von Partnerhochschulen keine Sprachprüfung abzulegen und sie brauchen keine Hochschulzugangsberechtigung, die in Deutschland gültig ist. Austauschstudierende müssen lediglich schriftlich von ihrer Heimatuniversität nominiert werden und brauchen eine Bestätigung, dass sie dort immatrikuliert sind.

Zulassung

Austauschstudierende werden formal wie alle anderen Studierenden eingeschrieben. Sobald sie für ein Austauschprogramm nominiert wurden, müssen sie folgende Dokumente an das Akademische Auslandsamt schicken:

Onlinebewerbung mit Passfoto
- Immatrikulationsbestätigung der Heimatuniversität
- falls gewünscht: Antrag auf einen Platz im Wohnheim ("Bewerbungsbogen")

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Bewerbung erst bearbeiten könen, wenn wir Ihre Online- UND Papierbewerbung bekommen haben!

Informationen zum Bewerbungsablauf >>

Bewerbungsschluss für das folgende Sommersemester (Beginn: April): 1. Januar
Bewerbungsschluss für das folgende Wintersemester (Beginn: Oktober): 1. Juli

Adresse, an die die Bewerbungsunterlagen (und der Wohnheimantrag, falls gewünscht) geschickt werden:
Universität Osnabrück
Akademisches Auslandsamt
Neuer Graben 27
D-49074 Osnabrück

Zur besseren Unterstützung ausländischer Studierender ist die Universität Osnabrück dem "Nationalen Kodex für das Ausländerstudium an deutschen Hochschulen" beigetreten. >>

Kontakt
Kontaktperson für internationale Austauschstudierende ist Karoline Bachteler im Akademischen Auslandsamt.