
Bewerbung und Zulassung für Austauschstudierende
Bewerbung
Studierende von Partnerhochschulen werden vereinfacht zum Studium zugelassen. Voraussetzung dafür ist, dass sie nur einen Teil des Studiums in Osnabrück verbringen und in Osnabrück keinen Abschluss anstreben. Im Gegensatz zu anderen internationalen Studierenden müssen Studierende von Partnerhochschulen keine Sprachprüfung abzulegen und sie brauchen keine Hochschulzugangsberechtigung, die in Deutschland gültig ist. Austauschstudierende müssen lediglich schriftlich von ihrer Heimatuniversität nominiert werden und brauchen eine Bestätigung, dass sie dort immatrikuliert sind. Zulassung Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Bewerbung erst bearbeiten können, wenn wir Ihre Online- UND Papierbewerbung bekommen haben! Anreisetag für die neuen internationalen Austauschstudierenden im Wintersemester 2013/14 ist der 07. Oktober 2013. Zur besseren Unterstützung ausländischer Studierender ist die Universität Osnabrück dem "Nationalen Kodex für das Ausländerstudium an deutschen Hochschulen" beigetreten. >>
Austauschstudierende werden formal wie alle anderen Studierenden eingeschrieben. Sobald sie für ein Austauschprogramm nominiert wurden, müssen sie folgende Dokumente an das Akademische Auslandsamt schicken:
Informationen zum Bewerbungsablauf >>
Bewerbungsschluss für das folgende Sommersemester (Beginn: April): 1. Januar
Bewerbungsschluss für das folgende Wintersemester (Beginn: Oktober): 1. Juli
Adresse, an die die Bewerbungsunterlagen (und der Wohnheimantrag, falls gewünscht) geschickt werden müssen:
Universität Osnabrück
Akademisches Auslandsamt
Neuer Graben 27
D-49074 Osnabrück