
Gasthörerinnen und Gasthörer
Das Antragsformular ist im Studierendensekretariat erhältlich. Der Antrag ist für jedes Semester gesondert bis spätestens zum Beginn der Lehrveranstaltungen zu stellen. Die Einverständniserklärung des Lehrenden ist sowohl für die Gasthörer und Gasthörerinnen als auch für die Nebenhörer und Nebenhörerinnen einzuholen.
Werden bis zu vier Semesterwochenstunden belegt, fällt eine Gebühr von 75 Euro an, bei Belegung von mehr als vier Semesterwochenstunden werden 100 Euro pro Semester erhoben.
Gasthörer sind an der Universität Osnabrück gemäß § 10 Abs. 4 der Immatrikulationsordnung nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen. Sie können jedoch auf Antrag eine Bescheinigung (Gasthörerzertifikat) über die besuchten Lehrveranstaltungen erhalten, die aber nicht das Erbringen von Leistungen nach den Studien- und Prüfungsordnungen bestätigt.