
Forschen und Lehren im Ausland
ERASMUS Programm
Innerhalb des ERASMUS-Programms besteht die Möglichkeit den Austausch von Dozentinnen und Dozenten zu vereinbaren. Lehrende können einen Lehrauftrag von mindestens einer Woche (bzw. mindestens acht Unterrichtsstunden) bis neuerdings maximal sechs Monate an einer europäischen Hochschule durchführen. Dabei müssen die Beiträge der Dozenten in vollem Umfang in das Institut oder die Fakultät der Gasthochschule integriert werden und einen substanziellen Beitrag zum regulären Lehrprogramm der Gasthochschule leisten.
Die Dozentenmobilität muss zwischen den Partnerhochschulen mit einem "Bilateral Agreement" schriftlich vereinbart werden. Ansprechpartnerin ist Beate Teutloff im ERASMUS-Büro des Akademischen Auslandsamtes.
Weitere Fördermöglichkeiten und Informationsquellen
Über weitere Fördermöglichkeiten durch andere Förderinstitutionen informiert das Forschungsreferat der Universität Osnabrück.
Eine wichtige Informationsquelle für mobile Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist auch das europäische Webportal für mobile Forscher. Neben einer Stipendiendatenbank und einer Jobbörse bietet es praktische Hinweise für die Vorbereitung von Auslandsaufenthalten. Es informiert länderspezifisch zu Einreiseformalitäten, Arbeitserlaubnis, Kinderbetreuung und Schulpflicht oder zum Gesundheitssystem. Über den Link zu den nationalen Informationszentren für mobile Forscher vermittelt es den direkten Kontakt zu Beratungsmöglichkeiten in einzelnen Ländern.
Hilfreiche Informationen bietet auch das Auswärtige Amt, so etwa zu Einreiseregelungen in einzelne Länder. Außerdem veröffentlicht es regelmäßig Reise- und Sicherheitshinweise.