
Senat
Der Senat beschließt die Ordnungen, insbesondere die Grundordnung der Hochschule sowie die Entwicklungsplanung und den Frauenförderplan im Einvernehmen mit dem Präsidium. Er nimmt zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung Stellung, insbesondere zur Errichtung, Änderung und Aufhebung von Fachbereichen oder Fakultäten sowie zur Einführung, wesentlichen Änderung und Schließung von Studiengängen. Der Senat hat gegenüber dem Präsidium ein umfassendes Informationsrecht.
Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Senat Ausschüsse und Kommissionen bilden. Ausschüsse sind beratende Gremien, denen ausschließlich Mitglieder des Senats angehören. Kommissionen sind beratende Gremien, denen auch Personen angehören können, die nicht Mitglieder des Senats sind. In Kommissionen und in Ausschüssen müssen alle Statusgruppen vertreten sein.