
Auslands-BAFöG
Voraussetzungen für die Gewährung von Auslands-BAföG sind unter anderem ein mindestens zweisemestriges Studium in Deutschland, Sprachkenntnisse und der Nachweis eines Studienplatzes im Ausland. Bewilligt wird in der Regel der deutsche Fördersatz, eine länderabhängige Auslandszulage (nur noch für Nicht-EU-Länder), eine Reisekostenpauschale, Kosten für Krankenversicherung (falls zutreffend) sowie Studiengebühren bis maximal 4600 Euro.
Das Studium an einer Hochschule im Ausland wird in der Regel für ein Jahr gefördert und unter bestimmten Voraussetzungen nicht auf die Förderhöchstdauer angerechnet.
Weitere Informationen finden Sie auf der BAföG-Webseite und beim DAAD.