
Das Niedersächsische Hochschulgesetz stellt den einzelnen Universitäten mit den Hochschulräten externe Beratungsgremien zur Seite. Der Hochschulrat der Universität Osnabrück besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern, von denen fünf im Einvernehmen mit dem Senat vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur bestellt werden, eines vom Senat gewählt wird und eines eine Vertreterin oder ein Vertreter des Ministerium für Wissenschaft und Kultur ist. Der Hochschulrat ist ehrenamtlich tätig und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Seine Amtszeit beträgt vier Jahre. Mitglieder des Hochschulrates (2011 - 2015) Prof. Dr. Nina Dethloff Dr. Barbara Hartung Prof. Dr. Elmar W. Weiler Prof. Dr. Luise Schorn-Schütte Hon.-Prof. Dr. Hans-Wolf Sievert Prof. Dr. Andrea Lenschow Prof. Dr. Axel Zeeck (Vorsitzender des Hochschulrates)
Universitätsprofessorin für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Europäisches Privatrecht an der Universität Bonn
Kurzvita
Referatsleiterin im Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Kurzvita
Rektor der Ruhr-Universität Bochum
Kurzvita
Universitätsprofessorin für Neuere Allgemeine Geschichte der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main; Vizepräsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft
Kurzvita
Vorsitzender des Vorstandes Sievert AG & Co., Osnabrück
Kurzvita
Lehrstuhl für Europäische Integration an der Universität Osnabrück
Kurzvita
Lehrstuhl für Biomolekulare Chemie an der Universität Göttingen
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