
Austauschstudierende (Studierende von Partnerhochschulen im Ausland) fallen unter andere Bestimmungen als die übrigen internationalen Studierenden. So sind Bewerbung und Zulassung für sie stark vereinfacht.
Studierende, die nicht in einem Austauschprogramm nominiert sind und nicht von einer Partnerhochschule kommen, fallen nicht unter diese Regelungen – auch dann nicht, wenn sie nur einen Teil des Studiums in Osnabrück verbringen und hier keinen Abschluss machen. Sie finden Informationen zu Bewerbung, Zulassung, usw. auf den Internetseiten zum
Kurzzeitstudium.