
Studien- und Prüfungsordnungen
Vorgaben und Regelungen zum Studium
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Damit Sie die Ordnungen und deren Stellenwert besser einordnen können, haben wir spezifische Begriffe und Bezeichnungen für Sie kurz erläutert:
Modulbeschreibungen
Zugangs- und Zulassungsordungen
Die Prüfungsordnungen enthalten rechtlich verbindliche Regelungen zum zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Ablauf des jeweiligen Studiengangs, z. B. Informationen zu den erbringenden Studieninhalten (Pflicht- und Wahlpflichtmodulen) und zu den Prüfungen (Ablauf, Wiederholbarkeit, Freiversuch).
Welche Prüfungsordnung Anwendung findet, hängt von dem jeweiligen Studiengang ab.
Modulbeschreibungen enthalten eine detaillierte Inhaltsangabe der Module der Bachelor- und Masterprogramme der Universität Osnabrück sortiert nach Fächern. Ein Modul ist dabei eine inhaltliche und zeitlich geschlossene Einheit, in der Kompetenzen und Wissen zu einem bestimmten Themenkomplex vermittelt werden. Es setzt sich aus verschiedenen Veranstaltungen zusammen (z. B. Seminar, Vorlesung, Praktikum). In den Beschreibungen sind unter anderem auch Angaben zum Arbeitsaufwand, den Studienleistungen und der Benotung enthalten.
Welche Module in welchem Studienfach absolviert werden müssen, ist bei den Ein-Fach-Studiengängen in der Studiengangsspezifischen Prüfungsordnung und bei Mehr-Fächer-Studiengängen in den jeweiligen fachspezifischen Teilen geregelt.
Die Zugangs- und Zulassungsordnungen regeln zum einen die Zulassung zum Studium und bestimmen darüber hinaus, welche Voraussetzungen für die Aufnahme eines Bachelor- oder Masterstudiums erfüllt sein müssen. Als Zugangsvoraussetzungen können unter anderem Sprachkenntnisse oder fachbezogene Vorkenntnisse gefordert sein.