Hauptinhalt

Topinformationen

Anerkennung und Einstufung

Grundsätzlich gilt:

Anpassungslehrgang bei im Ausland absolvierter abgeschlossener Lehrerausbildung

Verfahrenshinweise (PDF, 473 kB)

In allen fachbezogenen Anerkennungs- und Einstufungsangelegenheiten
(auch Fachdidaktiken) berät und informiert Sie die zuständige fachvertretende Person im Fachbereich:

Kontaktliste Fachvertretungen

Bei jeglichen Fragen zur Anerkennung und Einstufung fächerübergreifender Studienleistungen in lehramtsbezogenen Mehrfächerstudiengängen
(Bildungswissenschaften, wie z. B. Erziehungswissenschaft oder Psychologie) kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle des Studiendekanats Lehramt:

studiendekanat.lehramt@uos.de

Die Koordinationsstelle Professionalisierungsbereich entscheidet im Übrigen über die Anerkennung der fächerübergreifenden Schlüsselkompetenzen.

kopro@uos.de

Wenn Sie

  • an der Universität Osnabrück immatrikuliert sind und die Fächerkombination bzw. den Studiengang wechseln möchten
  • von einem anderen Studienort an die Universität Osnabrück gewechselt haben,
  • an einer Universität im Ausland studiert haben oder
  • beruflich erworbene Kompetenzen mitbringen,

können Sie einen Antrag auf Anrechnung von Studienzeiten bzw. Anerkennung von Studien- bzw. Prüfungsleistungen stellen.

Ein Antrag auf Anerkennung kann erst dann abschließend bearbeitet werden, wenn Sie an der Universität Osnabrück immatrikuliert sind.

Wie gehe ich vor?

Über die Anrechnung von Studienzeiten sowie Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. Zuvor geben die jeweiligen Fachvertreter:innen eine Stellungnahme ab, ob die mitgebrachten Studienleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen wesentliche Unterschiede aufweisen.

Für eine Anerkennung gehen Sie wie folgt vor:

  • Einen (formlosen) Anerkennungsantrag sowie die entsprechenden Nachweise über die erbrachten Studienleistungen legen Sie der zuständigen fachvertretenden Person mit der Bitte um Prüfung bzw. Bestätigung vor.
  • Die von der Fachvertretung unterschriebene Anerkennungsbescheinigung wird bei den zuständigen Sachbearbeiter*innen im Prüfungsamt eingereicht. Über die Anerkennung werden Sie dann vom Prüfungsamt bzw. über HISinONE informiert.

Für eine Einstufung in ein höheres Semester gehen Sie wie folgt vor:

  • Das Einstufungsformular sowie die entsprechenden Nachweise über die erbrachten Studienleistungen legen Sie der zuständigen fachvertretenden Person mit der Bitte um Prüfung bzw. Bestätigung vor.
  • Das von der Fachvertretung unterschriebene Einstufungsformular wird mit den weiteren Einschreibeunterlagen im Studierendensekretariat eingereicht.