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Laborsicherheit · Gesundheitsschutz · Arbeitsstätten

Arbeitsstätten

Eine der häufigsten Arbeitsstätten der Universität ist der Bildschirmarbeitsplatz.

Bei Bildschirmarbeit erbringen die Augen Höchstleistungen. Deshalb sind regelmäßige Augenuntersuchungen wichtig und die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) schreibt sie vor. Die Arbeit am Monitor erfordert ein scharfes Sehen auf einer mittleren Entfernung von 50-100 cm.  Normale Sehhilfen, wie die eigene  Fern-, Lese- oder Gleitsichtbrille reichen häufig nicht für die Bildschirmbarbeit aus. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Augenarzt oder dem Betriebsarzt, PD Dr. H. Allmers,  beraten. Gute Hintergrundinformationen finden Sie in dem folgenden Artikel "Die Bildschirmbrille" von Ulla Wittig-Goetz 

Weiterführende Informationen zu Arbeitsstätten:

-Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Infobox


Entspannungsübungen am Arbeitsplatz