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Krankenversicherung

Bitte beachten Sie, dass Sie für Ihren Aufenthalt in Deutschland eine gültige Krankenversicherung  nachweisen müssen.

Mit einigen Ländern, darunter die Mitgliedsländer der Europäischen Union, hat Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen getroffen. Das heißt, Sie können im Heimatland versichert bleiben und brauchen in Deutschland keine weitere Krankenversicherung. Prüfen Sie vor Ihrer Abreise mit Ihrer Versicherung im Heimatland, ob ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland besteht und welche Kosten dadurch abgedeckt sind.

Für die ersten Wochen Ihres Aufenthaltes empfehlen wir Bürgerinnen und Bürgern aus Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen, eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen. Nach Ihrer Ankunft in Deutschland können Sie dann für die Dauer Ihres Aufenthaltes eine deutsche Krankenversicherung abschließen.
Diese muss eine unbegrenzte Deckung für Krankheitskosten und die Kostenübernahme für eine Zahnbehandlung leisten. Der Nachweis einer solchen Krankenversicherung ist auch Voraussetzung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.

Sofern Sie  für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland eine Krankenversicherung abschließen müssen, können Sie sich zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung entscheiden. Wenn Sie mit einem Arbeitsvertrag nach Osnabrück kommen, werden Sie vermutlich eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen müssen.

Außerdem empfehlen wir Ihnen dringend, eine Privathaftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen. Das Akademische Auslandsamt berät Sie gerne.


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