
Stipendien für Studierende der Universität Osnabrück
Ausschreibung des Landesstipendiums Niedersachsen 2011
Die Stipendien werden nach Maßgabe einer Richtlinie i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 NHG auf Grund besonderer Leistungen oder herausgehobener Befähigung sowie zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Hochschulbereich und des Austauschs zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen unter besonderer Berücksichtigung der Belange ausländischer Studierender vergeben.
Quotierung der zu vergebenden Stipendien:
Antragsberechtigung:
Kriterien zur Vergabe der Stipendien:
Die besonderen Leistungen / herausgehobenen Befähigungen werden in erster Linie anhand der innerhalb der letzten 12 Monate erbrachten Studienleistungen (Leistungsübersicht) nachgewiesen. Daneben wird auch ein absolvierter oder aktuell andauernder Studienaufenthalt im Ausland als besondere Leistung anerkannt. Des Weiteren werden daneben die familiäre Bildungssituation, besondere soziale Umstände, so z.B. bei angespannter finanzieller Situation kinderreicher Familien, Tätigkeiten in der akademischen bzw. studentischen Selbstverwaltung sowie ehrenamtliches Engagement berücksichtigt. Für Erstsemester erfolgt die Vergabe anhand der Abiturnote. Bei ausländischen Studierenden findet bei gleichwertigen Leistungen der Grad der Bedürftigkeit Berücksichtigung.
Antragsfrist:
15. November 2011 (Posteingang im Studierendensekretariat)
Antragsformular:
Für die Beantragung ist ein Formblatt zu verwenden. Der Antrag ist an die folgende Adresse zu richten: Universität Osnabrück, Studierendensekretariat, Neuer Graben 27, 49074 Osnabrück.
Vergabe der Stipendien:
Die Vergabe erfolgt anhand der vorgenannten Kriterien durch eine zentrale Auswahlkommission unter Vorsitz der Vizepräsidentin für Studium und Lehre. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung besteht nicht. Die Auszahlung der Stipendien erfolgt spätestens zum 1. April 2012. Falls die Empfänger/-innen zur Studienbeitragszahlung verpflichtet sind, ist die Einmalzahlung zweckgebunden zur Begleichung der Studienbeiträge zu verwenden. Eine direkte Verrechnung mit den für das Sommersemester 2012 zu zahlenden Studienbeiträgen ist aus buchhalterischen Gründen jedoch nicht möglich.
Hinweis für BAföG-Empfänger/-innen:
Die Bewilligung von Stipendien findet unter Umständen bei der Gewährung von Leistungen nach dem BAföG Anrechnung als Einkommen. Durch die Zweckbindung der Mittel sollte sichergestellt sein, dass eine solche Anrechnung nicht erfolgt. Verbindliche Auskunft hierzu kann die BAföG-Abteilung des Studentenwerks Osnabrück (siehe unter http://www.studentenwerk-osnabrueck.de/de/studienfinanzierung/bafoeg.html ) geben.