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Universität Osnabrück - Familiengerechte Hochschule

Stipendien für Studierende der Universität Osnabrück

Ausschreibung des Landesstipendiums Niedersachsen 2011

Die Universität Osnabrück vergibt anlässlich eines vom Land Niedersachsen aufgelegten Stipendienprogramms im Jahr 2011 bis zu 146 Stipendien in Höhe von 500 Euro (Einmalzahlung). Die Antragsfrist für dieses Programm endet am 15. November 2011.

Die Stipendien werden nach Maßgabe einer Richtlinie i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 NHG auf Grund besonderer Leistungen oder herausgehobener Befähigung sowie zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Hochschulbereich und des Austauschs zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen unter besonderer Berücksichtigung der Belange ausländischer Studierender vergeben.

Quotierung der zu vergebenden Stipendien:

  •   5 % an Studierende im 1. Hochschulsemester
  • 75 % an deutsche Studierende ab dem 2. Hochschulsemester
  • 20 % an ausländische Studierende

Antragsberechtigung:

  1. Antragsteller/-innen müssen im Wintersemester 2011/12 in einem grundständigen Studiengang (Bachelor, Diplom, Magister, Staatsexamen) oder in einem konsekutiven Masterstudiengang an der Universität Osnabrück mit Abschlussziel immatrikuliert sein.
  2. Die Antragsteller/-innen müssen sich innerhalb der Regelstudienzeit befinden bzw. dürfen diese um maximal zwei Semester (grundständige Studiengänge) bzw. maximal um ein Semester (Masterstudiengänge) überschritten haben.
  3. Studierende, die bereits anderweitig ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, sind von der Vergabe ausgeschlossen.

Kriterien zur Vergabe der Stipendien:

Die besonderen Leistungen / herausgehobenen Befähigungen werden in erster Linie anhand der innerhalb der letzten 12 Monate erbrachten Studienleistungen (Leistungsübersicht) nachgewiesen. Daneben wird auch ein absolvierter oder aktuell andauernder Studienaufenthalt im Ausland als besondere Leistung anerkannt. Des Weiteren werden daneben die familiäre Bildungssituation, besondere soziale Umstände, so z.B. bei angespannter finanzieller Situation kinderreicher Familien, Tätigkeiten in der akademischen bzw. studentischen Selbstverwaltung sowie ehrenamtliches Engagement berücksichtigt. Für Erstsemester erfolgt die Vergabe anhand der Abiturnote. Bei ausländischen Studierenden findet bei gleichwertigen Leistungen der Grad der Bedürftigkeit Berücksichtigung.

Antragsfrist:   

15. November 2011 (Posteingang im Studierendensekretariat)

Antragsformular:

Für die Beantragung ist ein Formblatt zu verwenden. Der Antrag ist an die folgende Adresse zu richten: Universität Osnabrück, Studierendensekretariat, Neuer Graben 27, 49074 Osnabrück. 

Vergabe der Stipendien:

Die Vergabe erfolgt anhand der vorgenannten Kriterien durch eine zentrale Auswahlkommission unter Vorsitz der Vizepräsidentin für Studium und Lehre. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung besteht nicht. Die Auszahlung der Stipendien erfolgt spätestens zum 1. April 2012. Falls die Empfänger/-innen zur Studienbeitragszahlung verpflichtet sind, ist die Einmalzahlung zweckgebunden zur Begleichung der Studienbeiträge zu verwenden. Eine direkte Verrechnung mit den für das Sommersemester 2012 zu zahlenden Studienbeiträgen ist aus buchhalterischen Gründen jedoch nicht möglich.

Hinweis für BAföG-Empfänger/-innen:

Die Bewilligung von Stipendien findet unter Umständen bei der Gewährung von Leistungen nach dem BAföG Anrechnung als Einkommen. Durch die Zweckbindung der Mittel sollte sichergestellt sein, dass eine solche Anrechnung nicht erfolgt. Verbindliche Auskunft hierzu kann die BAföG-Abteilung des Studentenwerks Osnabrück (siehe unter http://www.studentenwerk-osnabrueck.de/de/studienfinanzierung/bafoeg.html ) geben.

 

 

letzte Änderung: 16-Nov-2011
geändert durch: vpeters
verantwortlich für den Inhalt: Dezernat 5 Studierendensekretariat

Landesstipendium Niedersachsen 2011/2012


Informationen zur Antragstellung
Tel.: 0541 969-7777 (Info-Line)

Die Anträge sind zu richten an die:

Universität Osnabrück, Studierendensekretariat, Neuer Graben 27 (StudiOS), 49074 Osnabrück.