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Universität Osnabrück - Familiengerechte Hochschule
Studiengänge

Wirtschaftsrecht - Bachelor of Law

Gegenstand des Faches

Der Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht bietet eine universitäre Alternative zur herkömmlichen Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaften. Der Bachelor- Studiengang verbindet eine breite juristische Grundausbildung mit einem vertieften praxisnahen Studium des Wirtschaftsrechts.

Fachspezifika in Osnabrück

Das Wirtschaftsrecht bildet seit jeher einen Schwerpunkt in Forschung und Lehre am Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück, der mit der Einführung des Bachelorstudiums verstärkt wurde. Als erste Fakultät bundesweit hat Osnabrück bereits im Wintersemester 2001/02 den sechssemestrigen Studiengang Bachelor Wirtschaftsrecht (LL.B.) eingerichtet. Er verbindet eine zielgerichtete juristische Grundausbildung mit vertieften praxisrelevanten Elementen des Wirtschaftsrechts.

Studiengang

Im Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht kann schon nach sechs Semestern ein erster berufsqualifizierender Abschluss erlangt werden, der einen unmittelbaren Einstieg in das Berufsleben oder die Aufnahme eines Masterstudiums ermöglicht. Der Studiengang gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte. Nach dem zweijährigen für alle Studierenden gleichen Grundlagenbereich spezialisieren sich die Studierenden im dritten Studienjahr in einem der vier Profilbereiche (Steuern, Arbeit und Personal, Unternehmen und Banken, Öffentliche Verwaltung) für ein berufspraktisches Gebiet. Die Bachelorprüfung besteht aus studienbegleitenden Prüfungen (Semesterabschlussklausuren, Hausarbeiten, Seminar) und einer Bachelorarbeit. Weiterhin ist es möglich, das sechssemestrige Studium um einen Studienaufenthalt im Ausland zu ergänzen.


Anschlussmöglichkeiten:
Magister- bzw. Ergänzungsstudiengänge (z. B. Steuerwissenschaften, Wirtschaftsstrafrecht)

Akkreditierung

Der Studiengang wurde von dem Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut (ACQUIN) akkreditiert

Regelstudienzeit

6 Semester

Unterrichtssprache

Deutsch und Englisch

Studienbeginn

Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

Zugangsvoraussetzungen

Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder besondere Hochschulzugangsberechtigung (Studium ohne Abitur).

Zulassungsbeschränkung

Angaben zur Zulassungsbeschränkung entnehmen Sie bitte der Übersicht Zulassungsbeschränkungen.

Bewerbungsschluss

Angaben zum Bewerbungsschluss entnehmen Sie bitte der Übersicht Bewerbungstermine.
Für internationale Bewerber gelten zum Teil abweichende Fristen.

Bewerbung

Deutsche Staatsangehörige mit deutschen Zeugnissen (Abitur) bewerben sich direkt bei der Universität Osnabrück. Gleiches gilt für internationale Bewerber mit deutschen Zeugnissen (Bildungsinländer).
Für internationale Bewerber mit ausländischen Zeugnissen gelten zum Teil abweichende Bewerbungsadressen. Außerdem müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.

Studienplatzvergabe

In zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt die Vergabe der Studienplätze zu 20% an die Bewerber mit der längsten Wartezeit und zu 80% nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens. In zulassungsfreien Studiengängen werden alle Studieninteressierten eingeschrieben, die über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen.

Sprachkenntnisse

Im Verlauf des Bachelor-Studiengangs sind keine Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Auslandsstudium

Die Prüfungsordnung schreibt keinen obligatorischen Auslandsaufenthalt vor. Auslandaufenthalte sind jedoch an zahlreichen europäischen und außereuropäischen Universitäten im Rahmen verschiedener Austauschprogramme möglich. Über Einzelheiten informiert das Akademische Auslandsamt.

Studienberatung

Allgemeine Informationen zum Studium, zu den Zugangsvoraussetzungen und zum Studienaufbau erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung. Antworten auf konkrete Fragen zu den Inhalten des Studienfachs bekommen Sie bei der Fachstudienberatung.

Berufs- und Tätigkeitsfelder

Unternehmerische Entscheidungen sind ohne Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht möglich. Wirtschaftsjuristinnen und Wirtschaftsjuristen erarbeiten rechtliche Konzepte bei der Lösung wirtschaftlicher Probleme. Eine Ausbildung im wirtschaftsrechtlichen Bereich eröffnet somit den Zugang zu interessanten Berufsfeldern. Nachfrage besteht insbesondere im Bereich der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe, zum Beispiel der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudienganges können etwa nach einigen Jahren praktischer Erfahrung das Steuerberater- oder Wirtschaftsprüfungsexamen ablegen und sich selbstständig machen. Daneben kommen Tätigkeiten in der Versicherungs- und Kreditwirtschaft oder im betrieblichen Personalwesen sowie der öffentlichen Verwaltung in Betracht.

Weitere Studienangebote

Rechtswissenschaft - Staatsexamen

Download Studiengangs-Flyer

Weiterführende Links

Fachbereich Rechtswissenschaften
Studien- und Prüfungsordnungen

letzte Änderung: Jutta Schulke
geändert durch: Donnerstag, 14. Juli 2011 14:39
verantwortlich für den Inhalt: Pressestelle

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Daten und Fakten


Akkreditierung
Neue Studiengänge müssen akkreditiert werden, das heißt sie werden einer strengen Qualitätskontrolle unterzogen.
Zuständig dafür sind Akkreditierungsagenturen, z. B. ZEvA in Hannover oder ASIIN in Düsseldorf. Diese wiederum werden vom Akkreditierungsrat kontrolliert, der von der Kultusministerkonferenz eingerichtet wurde. Zur Überprüfung der Studiengänge setzen die Agenturen jeweils ein Gutachtergremium ein, das mit kompetenten Fachleuten besetzt ist.