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Studiengänge

Physik mit Informatik - Master of Science

Gegenstand des Faches

Dieser Studiengang wird zum Wintersemester 2011/2012 eingestellt.

Der Studiengang wendet sich an Studierende, die sich sowohl für Naturwissenschaften als auch für moderne Informationstechnologie interessieren. Das Studium der Physik in Verbindung mit allgemeiner und physiknaher Informatik will den veränderten Anforderungen des Arbeitsmarktes Rechnung tragen.

Der Masterstudiengang baut auf dem fachwissenschaftlich orientierten Bachelor-Studiengang Physik mit Informatik oder dem 2-Fächer- Bachelor-Studiengang in der Kombination Physik/Informatik auf, der eine breite Grundausbildung in Physik, Mathematik und Informatik vermittelt. Im Master-Studiengang Physik mit Informatik werden einerseits die Kenntnisse in Experimentalphysik und Theoretischer Physik vervollständigt, andererseits wird durch ein großes Angebot von Wahlpflichtveranstaltungen in Physik und in Informatik eine individuelle Profilierung auf einem oder mehreren Spezialgebieten ermöglicht.

Studiengang

Der Studiengang ermöglicht auf der Grundlage eines qualifizierten Bachelor-Abschlusses ein wissenschaftlich orientiertes Langzeitstudium im Bereich Computational Physics oder in physiknaher Informatik. Das Studienprogramm besteht aus vertiefenden Lehrveranstaltungen in Theoretischer Physik und in Experimentalphysik sowie aus Wahlpflichtveranstaltungen in Physik und Informatik sowie in physiknaher Informatik unter Einschluss des Gebietes Computational Physics. Der Bearbeitungszeitraum für die Masterarbeit beträgt neun Monate.

Regelstudienzeit

4 Semester

Unterrichtssprache

Deutsch

Studienbeginn

Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzung ist die bestandene und mit dem ECTS-Grad C (good) oder besser bewertete Bachelorprüfung im Bachelorstudiengang Physik mit Informatik (B.Sc.) oder eine gleichwertige Qualifikation. Näheres regelt die Zugangsordnung.

Zulassungsbeschränkung

Angaben zur Zulassungsbeschränkung entnehmen Sie bitte der Übersicht Zulassungsbeschränkungen.

Bewerbungsschluss

Angaben zum Bewerbungsschluss entnehmen Sie bitte der Übersicht Bewerbungstermine.

Bewerbung

Deutsche Staatsangehörige mit deutschen Zeugnissen (Abitur) bewerben sich direkt bei der Universität Osnabrück. Gleiches gilt für internationale Bewerber mit deutschen Zeugnissen (Bildungsinländer).
Für internationale Bewerber mit ausländischen Zeugnissen gelten zum Teil abweichende Bewerbungskonditionen. Außerdem müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.

Studienplatzvergabe

Informationen zur Studienplatzvergabe finden Sie in der Zugangsordnung.

Sprachkenntnisse

Im Verlauf des Studiums sind keine Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Auslandsstudium

Die Prüfungsordnung schreibt keinen obligatorischen Auslandsaufenthalt vor. Auslandaufenthalte sind jedoch an zahlreichen europäischen und außereuropäischen Universitäten im Rahmen verschiedener Austauschprogramme möglich. Über Einzelheiten informiert das Akademische Auslandsamt.

Studienberatung

Allgemeine Informationen zum Studium, zu den Zugangsvoraussetzungen und zum Studienaufbau erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung. Antworten auf konkrete Fragen zu den Inhalten des Studienfachs bekommen Sie bei der Fachstudienberatung.

Berufs- und Tätigkeitsfelder

Alle Bereiche der Informationstechnologie, insbesondere solche mit Bezug zur Physik. Dazu gehört beispielsweise der gesamte Bereich der Robotik, der Halbleiterindustrie, sowie der Steuerungs- und Regelungstechnik im weitesten Sinne. Daneben werden Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs in vielen Bereichen der industriellen Messtechnik benötigt.

Weitere Studienangebote

Physik - Master of Science
Physik - Lehramt an Grund- und Hauptschulen
Physik - Lehramt an Realschulen
Physik - Lehramt an Gymnasien
Physik - Lehramt an berufsbildenden Schulen
Informatik - Master of Science

Download Studiengangs-Flyer

Weiterführende Links

Fachbereich Physik
Studien- und Prüfungsordnungen

letzte Änderung: Diehl-Günther, Ute
geändert durch: Montag, 18. Juli 2011 14:25
verantwortlich für den Inhalt: Pressestelle

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Daten und Fakten


Akkreditierung
Neue Studiengänge müssen akkreditiert werden, das heißt sie werden einer strengen Qualitätskontrolle unterzogen.
Zuständig dafür sind Akkreditierungsagenturen, z. B. ZEvA in Hannover oder ASIIN in Düsseldorf. Diese wiederum werden vom Akkreditierungsrat kontrolliert, der von der Kultusministerkonferenz eingerichtet wurde. Zur Überprüfung der Studiengänge setzen die Agenturen jeweils ein Gutachtergremium ein, das mit kompetenten Fachleuten besetzt ist.