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Universität Osnabrück - Familiengerechte Hochschule
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Studienplatzvergabe · Zulassungsbescheid · Einschreibung · Krankenversicherung · Semesterbeiträge · Langzeitgebühren

Wie werden die Studienplätze vergeben?

Studienplätze für ein erstes Fachsemester in grundständigen Studiengängen (z. B. Bachelor) werden nach unterschiedlichen Verfahren vergeben:

Für internationale Studierende aus dem nicht-europäischen Ausland stehen in zulassungsbeschränkten Studiengängen 5% der Studienplätze zur Verfügung.

Auch in zulassungsfreien Studiengängen müssen sich internationale Studierende aus Nicht-EU-Ländern bei unserer Servicestelle uni-assist bis zum 15. Juni bewerben. Voraussetzungen dafür sind: ein Zeugnis, das zum Studium in Deutschland qualifiziert, ggf. ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und ausreichende Deutschkenntnisse.

Internationale Studierende aus EU und EWR müssen sich in zulassungsbeschränkten Studiengängen bis zum 15. Juli beim Studierendensekretariat bewerben. Sie müssen in diesem Fall über die nötigen Sprachkenntnisse und über ein Zeugnis, das zum Besuch einer Hochschule in Deutschland qualifiziert, verfügen. 

In zulassungsbeschränkten Studiengängen gelten für Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus EU und EWR dieselben Auswahlkriterien wie für deutsche Studierende: Die Studienauswahl für das 1. Fachsemester erfolgt nach Abzug der Vorabquoten zu 80 % nach einem hochschuleigenen Auswahlverfahren und zu 20 % nach der Wartezeit.