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Druckkostenzuschüsse

Zuschüsse zu Druckkosten von Veröffentlichungen werden häufig nachgefragt, insbesondere für Qualifikationsarbeiten wie Dissertationen und Habilitationen. Die Fördermöglichkeiten sind demgegenüber jedoch begrenzt. Die Universität Osnabrück und die Universitätsgesellschaft Osnabrück gewähren grundsätzlich keine Druckkostenzuschüsse. Die forschungsfördernden Stiftungen stellen Druckkostenzuschüsse nur im Zusammenhang mit Projektfinanzierungen zur Verfügung. Unabhängig von Projektfinanzierungen und ohne themenspezifische Vorgaben können Druckkostenzuschüsse bei der DFG und der VG Wort beantragt werden.

Druckkostenzuschüsse der DFG
Druckkostenzuschüsse der VG Wort

Druckkostenzuschüsse der Boehringer Ingelheim Stiftung für Geisteswissenschaften

Druckkostenzuschüsse der DFG

Bei der DFG kann ein Antrag auf Sachbeihilfe gestellt werden, der ausschließlich Publikationskosten zum Gegenstand hat.

Gefördert werden:

  • Werke, die Grundlagenmaterial für die weitere Forschung zugänglich machen (im wesentlichen Quellen- und Werkeditionen), sowie
  • Werke von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung, in denen herausragende Forschungsleistungen erstmals veröffentlicht werden.

Die Förderung von Dissertationen ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich; Antragsvoraussetzung ist deshalb die Bewertung mit der nach der jeweiligen Promotionsordnung möglichen Höchstnote.
Festschriften sowie kostenpflichtige Aufsätze in Fachzeitschriften sind von einer Unterstützung ausgeschlossen.

Der Antrag ist relativ formlos, muss aber eine begutachtungsfähige Begründung darüber enthalten, dass die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die dem Antrag beizufügenden Anlagen sind im „Leitfaden für Sachbeihilfen“ spezifiziert (Punkt 4.5b). Die erforderlichen Dokumente können von der Webseite der DFG herunterladen werden.

Druckkostenzuschüsse der VG Wort

Druckkostenzuschüsse werden bei der VG Wort im Rahmen des Förderungs- und Beihilfefonds Wissenschaft gewährt. Förderungsfähig sind nach den Richtlinien der VG Wort:
  • Bücher, und zwar:
    •  Monographien
    •  Text- und Gesamtausgaben, die nach wissenschaftlichen Grundsätzen ediert und kommentiert sind
    • Quellenpublikationen (Corpora, Denkmäler, Regesten u. a.)
    • Wörterbücher für wissenschaftliche oder fachliche Zwecke
    • Wissenschaftliche oder fachliche Bibliographien, deren Veröffentlichung in kultureller und wissenschaftlicher Hinsicht bedeutsam ist
    • Jahrbücher
  • Zeitschriften, und zwar wissenschaftliche Zeitschriften und Fachzeitschriften, die überwiegend in deutscher Sprache publizieren.
  • Übersetzungen aus fremden Sprachen in die deutsche Sprache, wenn das Werk von besonderer Bedeutung für die Wissenschaft ist.

Nichtgeförderte Veröffentlichungen sind:

  • Unveränderte oder nur unwesentlich veränderte Neudrucke
  • Dissertationen (ausgenommen Arbeiten, sofern sie mit dem höchsten Prädikat bewertet wurden, das die Fakultät zu vergeben hat, und zudem einen wesentlichen wissenschaftlichen Ertrag erbringen, abzüglich einer Selbstbeteiligung des Urhebers an den technischen Kosten pro Druckbogen zu 16 Seiten)
  • Werke, die aus sachlichen oder fachlichen Gründen von anderen Förderungseinrichtungen bereits abgelehnt wurden
  • Werke, deren Auflage über 1.000 Exemplare liegt
  • Werke, deren Förderung einer Senkung des Ladenpreises dienen soll
  • Festschriften, Tagungs-, Kongress- und Symposiumsberichte
  • Übersetzungen aus einer wissenschaftlichen Verkehrssprache

Die Höhe der Druckkosten berechnet sich aus der Differenz der Herstellungskosten und dem voraussichtlichen Nettoverlagserlös in den ersten beiden Absatzjahren. Der Antrag kann vom Autor oder vom Verlag gestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 Monate. Die erforderlichen Antragsformulare und Richtlinien stehen auf der Webseite der VG Wort zur Verfügung.

Druckkostenzuschüsse der Boehringer Ingelheim Stiftung für Geisteswissenschaften

Die Geschwister Boehringer Ingelheim Stiftung für Geisteswissenschaften vergibt ausschließlich Druckkostenzuschüsse. Besondere Aufmerksamkeit schenkt die Stiftung dem Druck von Dissertationen und Habilitationsschriften und damit dem wissenschaftlichen Nachwuchs. Tagungs- und Sammelbände unterstützt sie weit seltener. Monographien, Editionen und Festschriften bilden die Ausnahme. Magisterarbeiten, Handbücher, Nachschlagewerke, Sammlungen von bereits gedruckten Aufsätzen und Periodika fördert die Stiftung nicht.