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Gastfamilienprogramm · Visum/Einreise · Finanzierung · Papiere und Unterlagen · Anreise

Visum und Einreise

Für die Einreise aus bestimmten Ländern besteht in Deutschland Visumpflicht. Die Mitgliedsländer der Europäischen Union (EU) und eine Reihe weiterer Länder sind davon ausgenommen. Ob Sie ein Visum brauchen, können Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes überprüfen.

Das Visum muss vor der Einreise nach Deutschland bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) beantragt werden. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland in Verbindung, um die geltenden Einreisebedingungen und auch die Dauer des Antragsverfahrens abzuklären. Die Internetadressen von deutschen Auslandsvertretungen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

Für Aufenthalte von mehr als drei Monaten müssen die meisten Ausländerinnen und Ausländer nach ihrer Ankunft in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu ist es wichtig zu wissen, dass schon bei der Beantragung des Visums der tatsächliche Aufenthaltszweck angegeben werden muss. Denn nach der Einreise ist ein Wechsel des Aufenthaltszweckes in der Regel nicht mehr möglich.
Reisen Sie auf keinem Fall mit einem Touristenvisum ein. Ein Touristenvisum ist nur drei Monate gültig und kann nicht in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.

Auch wenn Sie ohne Visum einreisen durften, müssen Sie bei Aufenthalten über drei Monaten in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis beantragen! Von dieser Regelung ausgenommen sind jedoch EU-Bürger. Sie müssen sich lediglich, wie deutsche Bürgerinnen und Bürger auch, an ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

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Hinweis
Der DAAD  bietet Material zum Herunterladen an: Rahmenbedingungen für Einreise und Aufenthalt in Deutschland