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Studiengänge

Gesundheitswissenschaften - Lehramt an berufsbildenden Schulen

Gegenstand des Faches

Das Studium der Gesundheitswissenschaften ist interdisziplinär konzipiert. Es umfasst Lehrveranstaltungen in den naturwissenschaftlich-medizinischen Grundlagenfächern wie Anatomie, Physiologie, Mikrobiologie, Pharmakologie / Toxikologie, Gesundheits-/ Krankheitslehre, Psychosomatik, Gesundheitstheorie, Prävention, Umweltmedizin, die von allen Fachrichtungen (Gesundheitswissenschaften, Pflegewissenschaften und Kosmetologie) gemeinsam im Grundstudium genutzt werden. Eine besondere Profilierung erhält der Studiengang durch gesundheitspädagogische Inhalte.

Fachspezifika in Osnabrück

Der Bachelor-Studiengang umfasst die Module

  • Medizinisch-naturwissenschaftliche Grundlagen: Mensch - Zellen, Gewebe, Organe
  • Grundlagen der fachrichtungsbezogenen Chemie 
  • Mensch - Bau und Funktion von Organsystemen 
  • Fachrichtungsbezogene Mikrobiologie; Ernährungslehre und Diätetik 
  • Recht, Ökonomie und Politik im Gesundheitswesen 
  • Krankheit im Kontext von Forschung und Praxis 
  • Sicherheit und Ökologie am Arbeitsplatz 
  • Prävention und Gesundheitsförderung 
  • Grundlagen des fachrichtungsbezogenen Lehrens und Lernens 
  • Pharmakologie

Studiengang

Das Studium ist gestuft organisiert. Es beginnt mit dem Bachelorstudiengang "Berufliche Bildung". Im Anschluss daran kann der Masterstudiengang "Lehramt an berufsbildenden Schulen" absolviert werden, hierfür ist eine Neubewerbung notwendig. Die berufliche Fachrichtung Gesundheitswissenschaften ist in Kombination mit einem allgemein bildenden Unterrichtsfach (Biologie, Deutsch, Englisch, Evangelische Religion, Informatik, Katholische Religion, Mathematik, Physik oder Sport) sowie der Berufs- und Wirtschaftspädagogik zu studieren.

Weitere Informationen zum Studiengang


Akkreditierung

Der Studiengang wurde von der zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA) akkreditiert.

Regelstudienzeit

Bachelor: 6 Semester
Master: 4 Semester

Unterrichtssprache

Deutsch

Studienbeginn

Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

Zugangsvoraussetzungen

Berufsfeldbezogene praktische Tätigkeit
Das Studium verlangt den Nachweis einer berufsfeldbezogenen praktischen Tätigkeit im Umfang von 52 Wochen (Nachweis von 26 Wochen bei der Bewerbung für den Masterstudiengang; die weiteren 26 Wochen müssen vor Abschluss des Masters nachgewiesen werden).

Bachelor
Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder besondere Hochschulzugangsberechtigung (Studium ohne Abitur).

Master of Education
Die Bewerbung für den Masterstudiengang „Lehramt an berufsbildenden Schulen“ erfordert einen qualifizierten Bachelorabschluss im Studiengang „Berufliche Bildung“. Weitere Informationen finden Sie in der Zugangsordnung.

Zulassungsbeschränkung

Angaben zur Zulassungsbeschränkung entnehmen Sie bitte der Übersicht Zulassungsbeschränkungen.

Bewerbungsschluss

Angaben zum Bewerbungsschluss entnehmen Sie bitte der Übersicht Bewerbungstermine.
Für internationale Bewerber gelten zum Teil abweichende Fristen.

Bewerbung

Deutsche Staatsangehörige mit deutschen Zeugnissen (Abitur) bewerben sich direkt bei der Universität Osnabrück. Gleiches gilt für internationale Bewerber mit deutschen Zeugnissen (Bildungsinländer).
Für internationale Bewerber mit ausländischen Zeugnissen gelten zum Teil abweichende Bewerbungskonditionen. Außerdem müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.

Studienplatzvergabe

Bachelor:
In zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt die Vergabe der Studienplätze zu 20% an die Bewerber mit der längsten Wartezeit und zu 80% nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens. In zulassungsfreien Studiengängen werden alle Studieninteressierten eingeschrieben, die über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen.

Master of Education:
Informationen zur Studienplatzvergabe finden Sie in der Zugangsordnung.

Sprachkenntnisse

Im Verlauf des Studiums sind keine Fremdsprachenkenntnisse nachzuweisen.

Auslandsstudium

Die Prüfungsordnung schreibt für dieses Fach keinen obligatorischen  Auslandsaufenthalt vor. Bei Kombination mit einer modernen Fremdsprache sind jedoch die Vorgaben bezüglich des Auslandsaufenthaltes bei dieser Fremdsprache zu beachten. Darüber hinaus sind Auslandaufenthalte an zahlreichen europäischen und außereuropäischen Universitäten im Rahmen verschiedener Austauschprogramme möglich. Über Einzelheiten informiert das Akademische Auslandsamt.

Studienberatung

Allgemeine Informationen zum Studium, zu den Zugangsvoraussetzungen und zum Studienaufbau erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung. Antworten auf konkrete Fragen zu den Inhalten des Studienfachs bekommen Sie bei der Fachstudienberatung. Beratung aus studentischer Sicht erhalten Sie bei der Fachschaft.

Berufs- und Tätigkeitsfelder

Mit dem Master of Education für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen erlangt man die Voraussetzung für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) und die spätere Einstellung als Lehrerin oder Lehrer in den Schuldienst. Informationen zum Lehrer-Arbeitsmarkt liefert das Informationssystem Studienwahl & Arbeitsmarkt. Das Tätigkeitsfeld der Absolventinnen und Absolventen umfasst grundsätzlich den gesamten Bereich des öffentlichen beruflichen Schulwesens (Berufsschule, Berufsfachschule, Fachschule, Fachoberschule, Fachgymnasium). Weitere Tätigkeitsfelder bestehen im Bereich der inner-, außer- und überbetrieblichen Fort- und Weiterbildung, der Gesundheitserziehung und -beratung sowie der Prävention. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, eine wissenschaftliche Tätigkeit oder Promotion an das Studium anzuschließen.

Weitere Studienangebote

Kosmetologie - Lehramt an berufsbildenden Schulen
Pflegewissenschaften - Lehramt an berufsbildenden Schulen

Download Studiengangs-Flyer

Weiterführende Links

Lehreinheit Gesundheitswissenschaften
Lehramts-Studiengänge an der Universität Osnabrück
Info-Flyer der Zentralen Studienberatung

letzte Änderung: Kerstin Schnieder
geändert durch: Donnerstag, 7. Juni 2007 15:20
verantwortlich für den Inhalt: Pressestelle

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Daten und Fakten


Akkreditierung
Neue Studiengänge müssen akkreditiert werden, das heißt sie werden einer strengen Qualitätskontrolle unterzogen.
Zuständig dafür sind Akkreditierungsagenturen, z. B. ZEvA in Hannover oder ASIIN in Düsseldorf. Diese wiederum werden vom Akkreditierungsrat kontrolliert, der von der Kultusministerkonferenz eingerichtet wurde. Zur Überprüfung der Studiengänge setzen die Agenturen jeweils ein Gutachtergremium ein, das mit kompetenten Fachleuten besetzt ist.