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Studiengänge

Steuerwissenschaften - Master of Laws (Taxation), viersemestrig

Gegenstand des Faches

Der neu konzipierte Masterstudiengang Steuerwissenschaften (Taxation) deckt anwendungsorientiert das gesamte deutsche Steuerrecht unter Einbeziehung der Grundlagen des internationalen Steuerrechts sowie der europarechtlichen Bezüge ab. Ergänzend werden einige Lehrveranstaltungen in englischer Sprache angeboten. 

Durch die geschickte Kombination von wissenschaftlicher Methodik mit intensivem Praxisbezug dient der Studiengang der spezialisierten universitären Ausbildung zur Steuerexpertin / zum Steuerexperten (LL.M.). Geschult werden Struktur- und Systemverständnis sowie methodische Vorgehensweise im Umgang mit den häufig sehr komplexen steuerrechtlichen Normen.
Der Erwerb der Technik zur eigenständigen Erschließung der steuerrechtlichen Normen bildet auch eine gute Basis für das Steuerberaterexamen. Zugleich erfüllt der Masterstudiengang Steuerwissenschaften (Taxation) die theoretischen Anforderungen für die Bestellung zur Fachanwältin/zum Fachanwalt für Steuerrecht (§§4, 4a, 9 der Fachanwaltsordnung).

Die beste Absolventin oder der beste Absolvent eines Jahrgangs wird von der wts mit dem wts-Award ausgezeichnet. Das Preisgeld beträgt 5.000 Euro. Alternativ ermöglicht die wts den Aufenthalt in einer Auslandsniederlassung.

Fachspezifika in Osnabrück

Das Steuerrecht hat in Osnabrück eine lange Tradition. Bereits 1992 wurde der bundesweit erste postgraduale Studiengang Steuerwissenschaften eingerichtet. Die akademische steuerwissenschaftliche Weiterqualifikation an der Universität Osnabrück ist in Fach- und Beraterkreisen gut eingeführt und anerkannt.
Im neu konzipierten Masterstudiengang Steuerwissenschaften (Taxation) lehren entsprechend dem Studienkonzept „Wissenschaft und Praxis“ hauptamtliche Hochschullehrende und renommierte Praktikerinnen und Praktiker als Honorarprofessorinnen und en Honorarprofessoren sowie Lehrbeauftragte aus Wirtschaft, Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.
Die Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 40 stellt ein persönliches Lernklima mit ausgeprägtem Kontakt zu den Dozentinnen und Dozenten sicher. Die übersichtlichen Module befähigen die Studierenden zur selbständigen, praxisbezogenen Auseinandersetzung mit dem Steuerrecht unter Vermittlung der wissenschaftlichen, methodischen und kommunikativen Kompetenzen.

Studiengang

Der viersemestrige Studiengang ist ideal für Absolventinnen und Absolventen juristischer oder wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge, die sich nach ihrem dreijährigen Bachelorstudiengang zum Master (LL.M. Taxation) weiterqualifizieren wollen. Ebenso eignet sich der viersemestrige Masterstudiengang Steuerwissenschaften (Taxation) aber auch für junge Juristinnen / Juristen und Wirtschaftswissenschaftlerinnen / Wirtschaftswissenschaftler, die sich ohne Vorkenntnisse für den Bereich Tax bzw. Steuerberatung interessieren.
Das Studium ist aus aufeinander abgestimmten Modulen aufgebaut:

1. Studienjahr
Wintersemester:
Grundlagen Rechtswissenschaften für Wirtschaftswissenschaftlerinnen/Wirtschaftswissenschaftler bzw. Grundlagen BWL für Juristinneen/Juristen, Grundlagen Wirtschaftsrecht für Wirtschaftswissenschaftler bzw. Grundlagen Unternehmensfinanzierung sowie Jahresabschlusserstellung und Bilanzanalyse für Juristen, Grundlagen Allgemeines Steuerrecht, Methodik und Rhetorik, Ausgewählte Gebiete der Betriebswirtschaftslehre.
Sommersemester: Grundlagen Einkommensteuerrecht, Grundlagen Europäisches und Internationales Steuerrecht, Grundlagen Unternehmensrecht u. Unternehmensführung, Grundlagen Buchführung und Bilanzierung.

2. Studienjahr
Wintersemester:
Vertiefung Abgabenordnung, Verfahrensrecht und Steuerstrafrecht, Vertiefung Einkommensteuerrecht, Vertiefung Bilanzrecht, Buchführung u. Bilanzierung, Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht einschl. der besonderen Verbrauchsteuern und Zölle, Vertiefung Internationales Steuerrecht.
Sommersemester: Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerrecht, Umstrukturierungen, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht einschl. Unternehmensnachfolge, Fächerübergreifende Fallgestaltungen.
Am Ende des Studiums ist innerhalb von drei Monaten eine 20-seitige Masterarbeit anzufertigen.

Der Studiengang ist gebührenpflichtig. Er wird mit dem Hochschulgrad Master of Laws (LL.M.) abgeschlossen, der mit dem Zusatz "Taxation" geführt werden kann.
Das Institut für Finanz- und Steuerrecht bietet für ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber ein Stipendiensystem an.

Akkreditierung

Der Studiengang wurde von der Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen (AQAS) akkreditiert.

Regelstudienzeit

4 Semester

Unterrichtssprache

Deutsch

Studienbeginn

Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

Zugangsvoraussetzungen

Abschluss eines in- oder ausländischen rechts- bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Studiums mit dem Grad Bachelor (Ausnahmen sind bei einschlägiger Berufserfahrung möglich), sowie der Nachweis der besonderen Eignung: Ergebnisse der Abschlussprüfungen, besondere Qualifikationen auf dem Gebiet des Steuerrechts: z.B. Studienaufenthalte im Ausland, Praktika oder praktische Tätigkeiten mit steuerrechtlichem Bezug.

Zulassungsbeschränkung

Angaben zur Zulassungsbeschränkung entnehmen Sie bitte der Übersicht Zulassungsbeschränkungen.

Bewerbungsschluss

Angaben zum Bewerbungsschluss entnehmen Sie bitte der Übersicht Bewerbungstermine.
Für internationale Bewerber gelten zum Teil abweichende Fristen.

Bewerbung

Die Bewerbung ist an folgende Anschrift zu richten:
Universität Osnabrück
Institut für Finanz- und Steuerrecht
Fachbereich Rechtswissenschaften
Martinistraße 10
49078 Osnabrück

Ausländische Bewerberinnen oder Bewerber mit im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung müssen ihre Bewerbung n folgende Anschrift richten:
Universität Osnabrück
c/o ASSIST e.V.
Helmholtzstraße 2-9
D-10587 Berlin

Studienplatzvergabe

Informationen zur Studienplatzvergabe finden Sie in der Zugangsordnung sowie auf der Homepage des Studiengangs.

Sprachkenntnisse

Internationale Bewerber mit ausländischen Zeugnissen müssen einen zertifizierten Nachweis über vorhandene Deutschkenntnisse erbringen. Im Verlauf des Studiums sind keine weiteren Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Auslandsstudium

Ein Auslandsaufenthalt ist nicht vorgesehen.

Studienberatung

Allgemeine Informationen zum Studium und zu den Zugangsvoraussetzungen für ein Masterstudium an der Universität Osnabrück erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung. Antworten auf konkrete Fragen zu den Inhalten des Masterstudiengangs Steuerwissenschaften (Taxation) erfragen Sie bitte bei der Fachstudienberatung:

Dr. Elmar Krüger, LL.M. (Taxation)
Universität Osnabrück
Fachbereich Rechtswissenschaften
Martinistraße 10
49078 Osnabrück
Raum: 25/103
Telefon: + 49 0541 969 6183
E-Mail: info@llm-taxation.de

Berufs- und Tätigkeitsfelder

Der Studiengang dient der akademischen Spezialisierung für alle steuerrechtlich geprägten Berufe wie Steuerberaterin/Steuerberater, Fachanwältin/Fachanwalt für Steuerrecht, höherer Dienst in der Finanzverwaltung, Finanzrichterin/Finanzrichter, Mitarbeiterin/Mitarbeiter in der Steuerabteilung von Unternehmen oder Verbänden. Der Abschluss ermöglicht den Absolventinnen und Absolventen die Tätigkeit in Führungspositionen in nationalen und internationalen Unternehmen, Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Kanzleien, Steuerberatungssozietäten sowie in der Finanzverwaltung.

Weitere Studienangebote

Steuerwissenschaften - Master of Laws (Taxation), zweisemestrig

Weiterführende Links

Institut für Finanz- und Steuerrecht
Fachbereich Rechtswissenschaften
Studien- und Prüfungsordnungen

letzte Änderung: Jutta Schulke
geändert durch: Freitag, 2. Juli 2010 14:02
verantwortlich für den Inhalt: Pressestelle

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Akkreditierung
Neue Studiengänge müssen akkreditiert werden, das heißt sie werden einer strengen Qualitätskontrolle unterzogen.
Zuständig dafür sind Akkreditierungsagenturen, z. B. ZEvA in Hannover oder ASIIN in Düsseldorf. Diese wiederum werden vom Akkreditierungsrat kontrolliert, der von der Kultusministerkonferenz eingerichtet wurde. Zur Überprüfung der Studiengänge setzen die Agenturen jeweils ein Gutachtergremium ein, das mit kompetenten Fachleuten besetzt ist.