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Studiengänge

Ökotrophologie Teilstudiengang - Lehramt an berufsbildenden Schulen

Gegenstand des Faches

Ökotrophologie – die Haushalts- und Ernährungswissenschaft – ist ein interdisziplinäres Studium, das unterschiedliche Fachgebiete in einem übergreifenden wissenschaftlichen Zusammenhang verbindet. Im Zentrum steht das »Alltagshandeln« des Menschen. Dieses Handeln in den Privathaushalten und den (hauswirtschaftlichen) Dienstleistungsbetrieben einschließlich des Handelns in Bezug auf die Ernährung wird aus der Perspektive der Natur-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften in den Blick genommen.
Die Lehrerausbildung ist gestuft organisiert. Das Studium beginnt mit dem Bachelorstudiengang »Berufliche Bildung«. Im Anschluss daran kann der Masterstudiengang »Lehramt an berufsbildenden Schulen« absolviert werden. Hierfür ist eine neue Bewerbung erforderlich. Der Masterabschluss ist Voraussetzung für die Zulassung zum Referendariat.

Fachspezifika in Osnabrück

An berufsbildenden Schulen herrscht gravierender Fachkräftemangel. Deshalb bieten die Universität Osnabrück und die Hochschule Osnabrück ab dem Wintersemester 2011/2012 gemeinsam einen Bachelor- und Masterstudiengang in der beruflichen Fachrichtung Ökotrophologie an.
An der Hochschule Osnabrück werden die Module der beruflichen Fachrichtung vermittelt. An der Universität Osnabrück werden die Module des gewählten allgemeinbildenden Unterrichtsfaches sowie der Berufs- und Wirtschaftspädagogik angeboten.

Studiengang

Das Studium startet an der Hochschule  mit dem allgemeinen Grundstudium in der beruflichen Fachrichtung. Ebenfalls im ersten Semester beginnt das Studium an der Universität im allgemeinbildenden Unterrichtsfach sowie in der Berufs- und Wirtschaftspädagogik. Im dritten und vierten Semester sind die Allgemeinen Schulpraktischen Studien zu absolvieren, die von Lehrenden der Universität begleitet werden. In der beruflichen Fachrichtung folgen aufbauend auf den natur-, sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen im vierten und fünften Semester die fachdidaktischen Grundlagen an der Hochschule. Die Bachelorarbeit wird in der Regel im sechsten Semester verfasst.
Im Rahmen des Studiums muss eine berufliche Fachrichtung in Kombination mit einem allgemeinbildenden Unterrichtsfach studiert werden. Allgemeinbildende Unterrichtsfächer sind: Deutsch, Englisch, Evangelische Religion, Informatik, Katholische Religion, Mathematik, Physik, Sport.

Berufspraktische Tätigkeiten
Für das Lehramt an berufsbildenden Schulen sind berufspraktische Tätigkeiten im Umfang von 52 Wochen nachzuweisen. (Nachweis von 26 Wochen bei der Bewerbung für den Masterstudiengang erforderlich; die weiteren 26 Wochen müssen vor Abschluss des Masters nachgewiesen werden. Berufsausbildungen bzw. die bereits zur Aufnahme des Bachelors nachgewiesenen 10 Wochen können dabei angerechnet werden.)

Weitere Informationen zum Studiengang

Regelstudienzeit

Bachelor: 6 Semester
Master: 4 Semester

Unterrichtssprache

Deutsch

Studienbeginn

Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

Zugangsvoraussetzungen

Bachelor

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • oder eine abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Hauswirtschafter/in oder eine vergleichbare Ausbildung (z. B. Bäcker/in, Köchin/Koch, Diätassistent/in)
  • oder eine von dem für die Schulen zuständigen Ministerium allgemein oder für bestimmte Studiengänge als gleichwertig anerkannte schulische oder berufliche Vorbildung (Studium ohne Abitur)
  • und eine berufspraktische Tätigkeit von mindestens 10 Wochen vor Aufnahme des Studiums oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf der beruflichen Fachrichtung Ökotrophologie.

Master of Education
Die Bewerbung für den Masterstudiengang „Lehramt an berufsbildenden Schulen“ erfordert einen qualifizierten Bachelorabschluss im Studiengang „Berufliche Bildung“. Weitere Informationen finden Sie in der Zugangsordnung.

Zulassungsbeschränkung

Angaben zur Zulassungsbeschränkung entnehmen Sie bitte der Übersicht Zulassungsbeschränkungen.

Bewerbungsschluss

Angaben zum Bewerbungsschluss entnehmen Sie bitte der Übersicht Bewerbungstermine. Für internationale Bewerber gelten zum Teil abweichende Fristen.

Bewerbung

Studierende werden nur zum Wintersemester aufgenommen. Bewerbung und Einschreibung zum Bachelor »Berufliche Bildung« erfolgen über die Hochschule Osnabrück. Das Bewerbungsverfahren ist auf ein Onlineverfahren umgestellt. Schriftliche Bewerbungen sind nicht mehr möglich.
Für internationale Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Zeugnissen gelten zum Teil abweichende Bewerbungstermine und -adressen. Zusätzlich müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.
Die Bewerbung für den Masterstudiengang erfordert einen qualifizierten Bachelorabschluss entsprechend der Zugangs- und Zulassungsordnung der Universität Osnabrück.

Studienplatzvergabe

Bachelor:
Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Es kann nur eine begrenzte Anzahl von 25 Studienplätzen zur Verfügung gestellt werden..

Master of Education:
Informationen zur Studienplatzvergabe finden Sie in der Zugangsordnung der Universität Osnabrück.

Sprachkenntnisse

In der Fächerkombination mit dem allgemeinbildenden Unterrichtsfach Englisch ist der Nachweis eines hinreichenden Sprachniveaus erforderlich.

Auslandsstudium

Die Wahl des allgemeinbildenden Unterrichtsfaches Englisch erfordert den Nachweis eines dreimonatigen studienrelevanten Aufenthalts im englischsprachigen Ausland vor Beendigung des Masterstudiengangs. Auslandaufenthalte sind an zahlreichen europäischen und außereuropäischen Universitäten im Rahmen verschiedener Austauschprogramme möglich. Über Einzelheiten informiert das Akademische Auslandsamt.

Studienberatung

Allgemeine Informationen zum Studium, zu den Zugangsvoraussetzungen und zum Studienaufbau erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung. Antworten auf konkrete Fragen zu den Inhalten des Studienfachs bekommen Sie bei der Fachstudienberatung.

Download Studiengangs-Flyer

letzte Änderung: Jutta Schulke
geändert durch: Freitag, 15. Juli 2011 12:31
verantwortlich für den Inhalt: Pressestelle

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Akkreditierung
Neue Studiengänge müssen akkreditiert werden, das heißt sie werden einer strengen Qualitätskontrolle unterzogen.
Zuständig dafür sind Akkreditierungsagenturen, z. B. ZEvA in Hannover oder ASIIN in Düsseldorf. Diese wiederum werden vom Akkreditierungsrat kontrolliert, der von der Kultusministerkonferenz eingerichtet wurde. Zur Überprüfung der Studiengänge setzen die Agenturen jeweils ein Gutachtergremium ein, das mit kompetenten Fachleuten besetzt ist.