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Studienorganisation
Finanzielle Organisation · Prüfungsorganisation · Kinderbetreuung · Studienverlauf

Finanzielle Organisation

Die ökonomische Absicherung von Studium, Lebensunterhalt und ggf. Kinderbetreuung ist Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium. Staat, Stiftungen, (universitäre) Projekte und einige andere Einrichtungen bieten unterschiedliche Möglichkeiten, den finanziellen Aufwand zu verringern und/oder eine Finanzierung zu ermöglichen oder zu sichern.

  • BAföG
    Mit dem BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) werden durch den Staat Mittel für eine neigungs- und eignungsgerechte Ausbildung zur Verfügung gestellt, wenn Eltern/Ehepartner/in oder der/die Studierende selbst nicht für den Lebensunterhalt und die Ausbildungskosten aufkommen können.

  • Kindergeld/Kinderzuschlag
    Kindergeld wird grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt - unter bestimmten Bedingungen auch darüber hinaus. Anträge auf Kindergeld werden von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entgegengenommen.

  • Elterngeld
    Elterngeld erhalten Eltern, deren Kinder ab dem 01. Januar 2007 geboren worden sind. Monatlich werden grundsätzlich 67% des nach der Geburt wegfallenden Einkommens als Elterngeld gewährt. Das Elterngeld beträgt höchstens 1800 Euro und mindestens 300 Euro und wird an Väter und Mütter maximal 14 Monate gezahlt.

  • Wohngeld
    Bei niedrigem Einkommen kann ein Antrag auf Zuschuss zur Miete - das so genannte Wohngeld - gestellt werden. In der Regel erhalten Studierende jedoch kein Wohngeld, da sie entweder Leistungen des BAföG erhalten oder ihr Gehalt beziehungsweise das der Eltern zu hoch ist. Allerdings gibt es Ausnahmen, wann ein Wohngeldanspruch dennoch bestehen kann. >>

  • Unterhalt/Unterhaltsvorschuss
    Ein Kind kann Unterhaltsvorschussleistungen erhalten, wenn es das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt sowie von dem anderen Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt erhält und es in Deutschland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

  • ALG II/Sozialgeld
    Normalerweise können Studierende keine Regelleistungen nach dem ALG II oder der Sozialhilfe beziehen, es gibt allerdings Situationen, in denen Studierende und/oder deren Kinder trotzdem Leistungen beziehen können. >>

  • Mutterschaftsgeld
    Von den gesetzlichen Krankenkassen wird Mutterschaftsgeld während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag gezahlt. Dabei müssen Frauen in einem Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis stehen oder ihr Beschäftigungsverhältnis wurde während der Schwangerschaft zulässig gekündigt oder das Arbeitsverhältnis beginnt erst nach dem Anfang der Schutzfrist.

  • Rundfunkgebühren
    Nach der gegenwärtigen Regelung sind Studierende, die eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten und nicht bei ihren Eltern leben, von der Zahlung von Rundfunkgebühren befreit. Die Befreiung muss bei der GEZ schriftlich beantragt werden. Nähere Informationen zum Antrag finden Sie hier. >>

  • Stiftungen
    Eine finanzielle Entlastung kann die Förderung über eine Stiftung sein. In Deutschland gibt es Stiftungen, die sich ausschließlich an Familien und Mütter richten und diese bei geringem Einkommen und finanziellen Notsituationen unterstützen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Stiftungen, die in der Förderung zusätzliche Gelder für Kinder bereitstellen.

  • Förderprogramm Madame Courage Osnabrück
    Das Förderprogramm unterstützt alleinerziehende Studierende, denen keine anderen finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen, in der letzten Phase ihres Studiums. Die Förderung ist zeitlich befristet (maximal zwei Semester). 

  • Studienbeitragsbefreiung
    Studierende, die ein Kind betreuen, das zu Beginn des jeweiligen Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder einen nach einem Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung pflegebedürftigen nahen Angehörigen pflegen, sind von der Erhebung der Studienbeiträge ausgenommen. Die Haushaltsbescheinigung kann bei Folgeanträgen auch per Mail angefordert werden: buergeramt@osnabrueck.de Planen Sie hier etwas Wartezeit ein.

  • Kosten für Kinderbetreuung
    Die Betreuungskosten richten sich nach der Länge der Betreuungszeit. Zu den Kosten für einen Halbtags- oder Ganztagsplatz in einer Kindertagesstätte kommen noch die Kosten für Verpflegung (circa 40 Euro) hinzu. Unter gewissen Umständen besteht auch die Möglichkeit einer Kostenübernahme.

letzte Änderung: 08-Feb-2012
geändert durch: awesterk
verantwortlich für den Inhalt: Pressestelle