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Betriebsärztlicher Dienst
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Mutterschutz

Für Schwangere  bestehen besondere Schutzmaßnahmen, um die Gesundheit von Mutter und Kind zu gewährleisten. So sollten Schwangere keine Tätigkeiten ausüben, bei denen eine Berufskrankheit entstehen kann. Außerdem dürfen sie keinen Substanzen ausgesetzt werden, die Krankheitserreger übertragen können. Schwangere dürfen darüberhinaus nicht mit schweren körperlichen Arbeiten beauftragt werden.

Das Mutterschutzgesetz beinhaltet eine Reihe weiterer Vorschriften und Hinweise zur Gestaltung des Arbeitsplatzes. Ziel ist es, Leben und Gesundheit von Mutter und Kind während der  Beschäftigung zu schützen. Der Arbeitgeber ist aufgefordert, Schutzmaßnahmen zu treffen, die an dem jeweiligen Arbeitsplatz eine konkrete Gefährdung ausschließen. Ansprechpartner für Arbeitgeber und Arbeitnehmerin ist dabei der Betriebsärztliche Dienst. Schwangere können beim Betriebsarzt einen Beratungstermin vereinbaren. Bei Unklarheiten zum Mutterschutz beraten der Personalrat und die Frauenbeauftragte der Universität Osnabrück.