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Studienplatzvergabe an Erstsemester
Bewerbung und Einschreibung
Online-Bewerbung für zulassungsbeschränkte, grundständige Studiengänge
Online-Einschreibung für zulassungsfreie grundständige Studiengänge
Für Studienbeginnende erfolgt in grundständigen zulassungsbeschränkten Studiengängen die Studienauswahl für das erste Fachsemester nach Abzug der Vorabquoten zu
- 80 Prozent nach einem hochschuleigenen Auswahlverfahren und zu
- 20 Prozent nach der Wartezeit.
Es gelten folgende Sonderquoten:
- Quote für ausländische Studierende aus Nicht-EU-Staaten (fünf Prozent)
- Härtefallquote (zwei Prozent)
Informationen zum Härtefallantrag - Zweitstudienquote (drei Prozent)
Informationen zur Auswahl Zweitstudium - Berufsqualifiziertenquote
Diese richtet sich nach dem Anteil der Berufsqualifizierten an den Bewerbungen, darf aber zehn Prozent der zu vergebenden Studienplätze nicht übersteigen.
Für das hochschuleigene Auswahlverfahren wird die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) mit 60 Prozent gewichtet. Das weitere Auswahlkriterium - 40 Prozent - ist grundsätzlich die Gewichtung der in der HZB ausgewiesenen besten Note in zwei Unterrichtsfächern der letzten vier Schulhalbjahre. In der Regel muss eines dieser Unterrichtsfächer Deutsch oder Mathematik sein.
Informationen zur Gewichtung der Unterrichtsfächer
Achtung: Bitte beachten Sie, dass Sie sich an der Universität Osnabrück nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben dürfen.
Allgemeine Ordnung über das Auswahlverfahren
Diejenigen, die nach Durchführung des Auswahlverfahrens einen Studienplatz bekommen haben, erhalten einen Zulassungsbescheid mit der Aufforderung, den Studienplatz innerhalb einer angegebenen Frist anzunehmen. Wird diese Frist versäumt oder der Studienplatz nicht angenommen, wird der Studienplatz weitervergeben. Es kommt zum so genannten Nachrückverfahren, in dem zurückgegebene Studienplätze nach den beschriebenen Kriterien vergeben werden.
