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Studienorganisation

Die Vereinbarkeit von Studium und Übernahme familiärer Verpflichtungen stellt Studierende vor eine beachtliche Herausforderung. Es bedarf dabei einer besonders guten Strukturierung und Organisation von Alltag, außeruniversitären Verpflichtungen und Studium. Insbesondere die Finanzierung und Gestaltung des Studiums muss wohl überlegt und geplant und auch die Frage der Kinderbetreuung muss sowohl für die Kinder als auch für die studierenden Eltern zufriedenstellend gelöst sein.

Finanzen

Die ökonomische Absicherung von Studium, Lebensunterhalt und gegebenenfalls Kinderbetreuung ist Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium. Staat, Stiftungen, (universitäre) Projekte und einige andere Einrichtungen bieten unterschiedliche Möglichkeiten, den finanziellen Aufwand zu verringern und/oder eine Finanzierung zu ermöglichen oder zu sichern:

BAföG
Mit dem BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) werden durch den Staat Mittel für eine neigungs- und eignungsgerechte Ausbildung zur Verfügung gestellt, wenn Eltern/Ehepartner/in oder der/die Studierende selbst nicht für den Lebensunterhalt und die Ausbildungskosten aufkommen können.

Kindergeld/Kinderzuschlag

Kindergeld wird grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt - unter bestimmten Bedingungen auch darüber hinaus. Anträge auf Kindergeld werden von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entgegengenommen.

Elterngeld

Elterngeld erhalten Eltern, deren Kinder ab dem 01. Januar 2007 geboren worden sind. Monatlich werden grundsätzlich 67 Prozent des nach der Geburt wegfallenden Einkommens als Elterngeld gewährt. Das Elterngeld beträgt höchstens 1.800 Euro und mindestens 300 Euro und wird an Väter und Mütter maximal 14 Monate gezahlt.

Wohngeld

Bei niedrigem Einkommen kann ein Antrag auf Zuschuss zur Miete - das so genannte Wohngeld - gestellt werden. In der Regel erhalten Studierende jedoch kein Wohngeld, da sie entweder Leistungen des BAföG erhalten oder ihr Gehalt beziehungsweise das der Eltern zu hoch ist. Allerdings gibt es Ausnahmen, wann ein Wohngeldanspruch dennoch bestehen kann.

Unterhalt/Unterhaltsvorschuss

Ein Kind kann Unterhaltsvorschussleistungen erhalten, wenn es das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt sowie von dem anderen Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt erhält und es in Deutschland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Arbeitslosengeld II/Sozialgeld

Normalerweise können Studierende keine Regelleistungen nach dem ALG II oder der Sozialhilfe beziehen, es gibt allerdings Situationen, in denen Studierende und/oder deren Kinder trotzdem Leistungen beziehen können.

Mutterschaftsgeld

Von den gesetzlichen Krankenkassen wird Mutterschaftsgeld während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag gezahlt. Dabei müssen Frauen in einem Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis stehen oder ihr Beschäftigungsverhältnis wurde während der Schwangerschaft zulässig gekündigt oder das Arbeitsverhältnis beginnt erst nach dem Anfang der Schutzfrist.

Rundfunkgebühren

Nach der gegenwärtigen Regelung sind Studierende, die eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten und nicht bei ihren Eltern leben, von der Zahlung von Rundfunkgebühren befreit. Die Befreiung muss bei der GEZ schriftlich beantragt werden.

Stiftungen

Eine finanzielle Entlastung kann die Förderung über eine Stiftung sein. In Deutschland gibt es Stiftungen, die sich ausschließlich an Familien und Mütter richten und diese bei geringem Einkommen und finanziellen Notsituationen unterstützen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Stiftungen, die in der Förderung zusätzliche Gelder für Kinder bereitstellen.

Förderprogramm Madame Courage Osnabrück

Das Förderprogramm unterstützt alleinerziehende Studierende, denen keine anderen finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen, in der letzten Phase ihres Studiums. Die Förderung ist zeitlich befristet (maximal zwei Semester). 

Studienbeitragsbefreiung

Studierende, die ein Kind betreuen, das zu Beginn des jeweiligen Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder einen nach einem Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung pflegebedürftigen nahen Angehörigen pflegen, sind von der Erhebung der Studienbeiträge ausgenommen. Die Haushaltsbescheinigung kann bei Folgeanträgen auch per E-Mail angefordert werden. Planen Sie hier etwas Wartezeit ein.

Kosten für Kinderbetreuung

Die Betreuungskosten richten sich nach der Länge der Betreuungszeit. Zu den Kosten für einen Halbtags- oder Ganztagsplatz in einer Kindertagesstätte kommen noch die Kosten für Verpflegung (circa 40 Euro) hinzu. Unter bestimmten Umständen besteht auch die Möglichkeit einer Kostenübernahme.

Prüfungsorganisation

Allgemeine Prüfungsordnung

In der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) sind allgemeine und übergreifende Regelungen für fast alle Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Osnabrück enthalten. Die APO stellt eine Rahmenprüfungsordnung dar.

Studiengangsspezifische Prüfungsordnungen

Die studiengangsspezifischen Prüfungsordnungen umfassen Regelungen, die nur für diesen bestimmten Studiengang gelten. Bedingungen zum zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Ablauf eines jeweiligen Studiengangs sind hier festgelegt, d.h. es werden Informationen zu den Studieninhalten sowie zu den Prüfungen gegeben. Die Prüfungszeit insgesamt stellt vielfach eine Belastung für studierende Eltern dar. Treten dann darüber hinaus unvorhergesehene Ereignisse ein (z. B. Krankheit des Kindes) kann es passieren, dass ein Prüfungstermin nicht wahrgenommen werden kann. Im Rahmen des Workshops "Optimierung der Studien- und Prüfungsorganisation für Studierende unter besonderer Berücksichtigung familiärer Aspekte" wurden Empfehlungen für eine familiengerechte Prüfungsverwaltung erarbeitet.

Kinderbetreuung

Im folgenden finden Sie Informationen zu den Betreuungsmöglichkeiten und -formen sowie zu Kindertagesstätten in Osnabrück.

Kindertagesstätten(KiTas)

Die  KiTa "Die kleinen Strolche" des Elternvereins "UNI-KITA" e.V. bietet für 34 Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren eine familienergänzende Betreuung, Erziehung und Begleitung an.

Die KiTa "Kindervilla" des Elternvereins Kindervilla e.V. bietet Plätze für 30 Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren an.

Die KiTa "Fingerhut" e.V. ist eine Einrichtung der Hochschule Osnabrück mit bis zu 35 Plätzen (ein bis sechs Jahre).

Weitere Kindertagesstätten finden Sie beim Familien- und Kinderservicebüro der Stadt Osnabrück.

Betreuung durch Tagesmütter und -väter

Eine weitere Möglichkeit zur Betreuung bietet die Kindertagespflege durch Tagesmütter oder Tagesväter. Hierbei soll ein familiäres Betreuungsverhältnis geschaffen werden. Das Kind kann im Haushalt der Tagespflegefamilie oder aber im elterlichen Haushalt betreut werden.

Notfallbetreuung für Kinder berufstätiger und studierender Eltern

Ende 2012 startete das einjährige Pilotprojekt "Notfallbetreuung für Kinder berufstätiger und studierender Eltern", eine Initiative Osnabrücker Unternehmen  und Einrichtungen mit Unterstützung der Evangelischen Familienbildungsstätte. Die Idee wurde im Arbeitskreis "Unternehmen im Familienbündnis" der Stadt Osnabrück entwickelt. Durch das Projekt soll sichergestellt werden, dass Kinder studierender oder berufstätiger Eltern auch in Situationen gut betreut werden, die nicht planbar sind. Dazu gehören Engpässe oder Ausfälle in der Kinderbetreuung. Der Service ist für die Eltern kostenfrei - die Kosten übernehmen die beteiligten Firmen und Einrichtungen. Bei beruflich bedingten Engpässen können Kinder stunden- oder tageweise von erfahrenen Fachkräften (zertifizierte Tagesmütter/-väter oder pädagogisch ausgebildete Personen) betreut werden. Die Betreuung soll in der Regel im elterlichen Haushalt stattfinden.

Studienverlauf

Urlaubssemester

Wegen Schwangerschaft und Kindererziehung kann beim Studierendensekretariat ein Antrag auf Beurlaubung gestellt werden. Der Antrag sollte bis zum Ende der Rückmeldefrist eingereicht worden sein. Während des Urlaubsemesters besteht jedoch kein BAföG-Anspruch. Lassen Sie sich unbedingt im Vorfeld beraten.

Studienunterbrechung

Studierende Mütter und Väter können ihr Studium auch auf unbestimmte Zeit unterbrechen. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Immatrikulation - im Gegensatz zur Beurlaubung - nicht aufrecht erhalten bleibt. Der Studierendenstatus geht somit verloren. Bei einer längeren Unterbrechung kann es zudem zu Schwierigkeiten bei der Wiederaufnahme des Studiums kommen. Deshalb ist es auch hier empfehlenswert, sich im Vorfeld beraten zu lassen.