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Darlehen für Studienbeiträge

Beitragspflichtige Studierende können für die Regelstudienzeit zuzüglich vier weiterer Semester ein Darlehen bewilligt bekommen.
Eine der Voraussetzungen ist, dass sie bei Aufnahme des Erststudiums das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (mit Ausnahmen aus persönlichen oder familiären Gründen).

Antragsberechtigten, die mindestens zwei Geschwister haben, wird das Darlehen zinsfrei gewährt.

Frühestens zwei Jahre nach Beendigung des Studiums ist das Darlehen in Raten oder ganz zurückzuzahlen, sofern ein bestimmtes Mindesteinkommen vorliegt. Detaillierte Informationen zum Darlehen erhalten Sie bei der NBank.