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Anglistik/ Englisch - 2-Fächer-Bachelor

Gegenstand des Faches

Das Studium vermittelt Kenntnisse der Sprache, Literatur und Kultur Großbritanniens, der USA und anderer englischsprachiger Länder. Dabei werden sowohl historische als auch theoretische und systematische Aspekte betrachtet. Mit Fragen der Vermittlung befasst sich die Fachdidaktik des Englischen.

Fachspezifika in Osnabrück

Kennzeichen der Osnabrücker Anglistik und Amerikanistik ist die enge Verzahnung der Teilfächer Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Kulturwissenschaft. Besondere Schwerpunkte von Forschung und Lehre sind Sprache, Literatur und Kultur der englischen Renaissance (mit Schwerpunkt Shakespeare), Sprache im Kontext, »Late Modern English«, englischsprachige Kinder- und Jugendliteratur, amerikanische Literatur und Kultur (bes. Visual Culture Studies und American Legal Culture), britische Gegenwartskultur sowie der englische Wortschatz und seine Vermittlung.

Studiengang

Das Studienfach Anglistik wird als Kern- und Nebenfach angeboten und ist mit einem weiteren Fach zu kombinieren.

Akkreditierung

Der Studiengang wurde von der zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA) akkreditiert.

Regelstudienzeit

6 Semester

Unterrichtssprache

überwiegend Englisch

Studienbeginn

Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzung für das Studium ist die Allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife oder eine besondere Hochschulzugangsberechtigung (Studium ohne Abitur).

Für die Zulassung müssen außerdem Englischkenntnisse nachgewiesen werden: entweder durch eine Durchschnittspunktzahl von 11 Punkten (Leistungskurs) bzw. 12 Punkten (Grundkurs) in der Kursphase der gymnasialen Oberstufe oder durch einen anerkannten Sprachtest (TOEFL-Test, IELTS-Test, CAE-Test oder CPE-Test).

Zulassungsbeschränkung

Angaben zur Zulassungsbeschränkung entnehmen Sie bitte der Übersicht Zulassungsbeschränkungen.

Bewerbungsschluss

Angaben zum Bewerbungsschluss entnehmen Sie bitte der Übersicht Bewerbungstermine. Für internationale Bewerber gelten zum Teil abweichende Fristen.

Bewerbung

Deutsche Staatsangehörige mit deutschen Zeugnissen (Abitur) bewerben sich für zulassungsbeschränkte Studienfächer (Übersicht Zulassungsbeschränkungen) über das Online-Verfahren. Bewerbungsschluss ist der 15. Juli.
Bei einer Kombination von zwei zulassungsfreien Studienfächern ist keine Bewerbung erforderlich. Die Einschreibung kann bis zum 15. Oktober vorgenommen werden.

Für internationale Bewerber gelten zum Teil abweichende Bewerbungskonditionen. Zusätzlich müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.

Studienplatzvergabe

In zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt die Vergabe der Studienplätze zu 20% an die Bewerber mit der längsten Wartezeit und zu 80% nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens. In zulassungsfreien Studiengängen werden alle Studieninteressierten eingeschrieben, die über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen.

Sprachkenntnisse

Für die Zulassung müssen Englischkenntnisse nachgewiesen werden: entweder durch eine Durchschnittspunktzahl von 11 Punkten (Leistungskurs) bzw. 12 Punkten (Grundkurs) in der Kursphase der gymnasialen Oberstufe oder durch einen anerkannten Sprachtest (TOEFL-Test, IELTS-Test, CAE-Test oder CPE-Test).
Die Vertiefung von englischen Sprachkenntnissen ist Teil des Bachelor-Studiums. Studierende mit dem Ziel Master of Education "Lehramt an Gymnasien" müssen bei der Bewerbung für den Masterstudiengang Kenntnisse in zwei weiteren Fremdsprachen neben Englisch nachweisen. Für den Masterstudiengang "English and American Studies" sind u.a. Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache (Niveau B1) nachzuweisen.

Auslandsstudium

Die Prüfungsordnung schreibt keinen obligatorischen Auslandsaufenthalt vor. Dennoch sollte die Möglichkeit wahrgenommen werden, im Rahmen von Austauschprogrammen einen Studienabschnitt an einer ausländischen Partnerhochschule zu verbringen. Ansprechpartner für Fragen zum Studium im Ausland ist das Akademische Auslandsamt. Während des Semesters werden regelmäßig Informationsveranstaltungen angeboten. Studierende mit dem Studienziel Master of Education für das Lehramt an Gymnasien müssen bei der Anmeldung zur Master-Abschlussprüfung einen dreimonatigen studienrelevanten Aufenthalt im englischsprachigen Ausland nachweisen.

Studienberatung

Allgemeine Informationen zum Studium, zu den Zugangsvoraussetzungen und zum Studienaufbau erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung. Antworten auf konkrete Fragen zu den Inhalten des Studienfachs bekommen Sie bei der Fachstudienberatung. Beratung aus studentischer Sicht erhalten Sie bei der Fachschaft.

Eine Übersicht über alle Fachstudienberater/innen der Universität Osnabrück ist außerdem hier auf der Seite der ZSB zu finden.

Berufs- und Tätigkeitsfelder

Anglistinnen und Anglisten findet man in verschiedenen Bereichen, wobei für den Einstieg fast immer berufspraktische Erfahrungen vorausgesetzt werden. Tätigkeitsfelder ergeben sich in der Erwachsenenbildung, im Journalismus, in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, im Bereich Dokumentation, im Kultur- und Bildungsmanagement, bei Verbänden und Stiftungen, in Hochschulen sowie bei internationalen Behörden. Bei entsprechend vorliegenden Zusatzqualifikationen können sich auch in der Wirtschaft interessante Aufgabenbereiche eröffnen.

Wer im Anschluss an den Bachelor-Studiengang einen fachwissenschaftlichen Master-Abschluss erwirbt, erlangt zusätzlich die Qualifikation für die Wahrnehmung von Führungs- und Leitungsfunktionen in den genannten Berufs- und Tätigkeitsfeldern. Wer das Studium im Master-Studiengang "Lehramt an Gymnasien" fortsetzt, qualifiziert sich für eine Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer am Gymnasium.

Ordnungen

Modulbeschreibungen für die Lehreinheit Anglistik
(gültig seit 27.11.2012)

Fachspezifischer Teil 2FB Anglistik/Englisch
(gültig seit 04.11.2010)

Fachbezogene besonderere Teile für den 2FB Anglistik/Englisch
(gültig seit 06.01.2010)

Zugangsordnung für den 2FB-Studiengang Anglistik/Englisch
(gültig seit 04.07.2007)

Studiengangsspezifische Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelorstudiengang
(gültig seit 28.10.2009)

Allgemeine Prüfungsordnung Bachelor-/Masterstudiengänge (APO)
(gültig seit 23.05.2013)

Download Studiengangs-Flyer