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Rechtswissenschaft - Staatsexamen
Gegenstand des Faches
Neben den klassischen Kernbereichen des Rechts (Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht) sind die Osnabrücker Professuren vor allem dem Handels-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht, dem Steuerrecht, dem Umwelt-, Energie- und Kommunikationsrecht sowie dem Wirtschaftsstrafrecht gewidmet. Den nationalen und internationalen Schwerpunkt der Osnabrücker Profilbildung bildet die europäische Rechtswissenschaft insbesondere auf rechtsvergleichender, aber auch gemeinschaftsrechtlicher Basis. Die Fakultät bietet außerdem im Rahmen ihrer Grundlagenausbildung eine zertifizierte Zusatzausbildung in wirtschaftswissenschaftlichen und wirtschaftsrechtlichen Materien. Dieses "Osnabrücker Modell" hat sich als erfolgreich erwiesen und in der Region, aber auch bundesweit und im Ausland Anerkennung gefunden.
Durch eine 2002 beschlossene Reform der juristischen Ausbildung verändert sich das juristische Studium gegenwärtig beträchtlich. An die Stelle der bislang einheitlichen juristischen Staatsprüfung tritt eine Untergliederung der Ersten Juristischen Prüfung in eine staatliche Pflichtfachprüfung (70 Prozent) und eine universitäre Schwerpunktprüfung (30 Prozent). Am Ende des Studiums besteht ferner die Möglichkeit, den Hochschulgrad Diplom-Jurist zu erwerben.
Fachspezifika in Osnabrück
Das Wirtschaftsrecht bildet seit jeher den Schwerpunkt in Forschung und Lehre am Fachbereich Rechtswissenschaften in Osnabrück.
Studiengang
Im Mittelpunkt des rechtswissenschaftlichen Studiums stehen die drei großen Rechtsbereiche Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht. Im Rahmen des Studiums ist außerdem eine wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung zu absolvieren. Sie umfasst die "Einführung in die Wirtschaftswissenschaften sowie zwei Lehrveranstaltungen zu den Themengebieten "Bilanzen und Jahresabschluss" und "Recht und Ökonomie".
Ein weiterer Bestandteil des Studiums ist das Wahlpflichtfach. Viele der in Osnabrück angebotenen Wahlfächer tragen der wirtschaftsrechtlichen Ausrichtung des "Osnabrücker Modells" Rechnung. Außerdem bietet die Universität Osnabrück im Unterschied zu vielen anderen Universitäten auch "Medien- und Kommunikationsrecht" sowie "Verfahrensrecht und Verfahrensvergleichung" als Wahlpflichtfächer an.
Obligatorisch sind außerdem drei Praktika (während der Semesterferien): Jeweils vier Wochen lang hospitieren die Studierenden in einem Amtsgericht, in einer Verwaltungsbehörde und in einem Rechtsanwaltsbüro bzw. in der Rechtsabteilung eines Wirtschaftsunternehmens, einer Gewerkschaft oder einer vergleichbaren Institution. Zur Vorbereitung auf Auslandsaufenthalte werden fachspezifische Fremdsprachenkurse angeboten. Diese von "native speakers" geleiteten Lehrveranstaltungen vermitteln den Studierenden neben Sprachfertigkeiten auch grundlegende Kenntnisse über das jeweilige ausländische Rechtssystem.
Studierende, die den Antrag stellen, die erste Staatsprüfung spätestens nach Ende des achten Semesters abzulegen, profitieren von der Freiversuchsregelung: Der Versuch gilt als nicht unternommen, wenn Studierende in diesem Fall die Prüfung nicht bestehen. Den Kandidatinnen und Kandidaten bleiben somit die beiden vorgesehenen "normalen" Prüfungsversuche.
Regelstudienzeit
9 Semester
Unterrichtssprache
Deutsch
Studienbeginn
Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.
Zugangsvoraussetzungen
Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder besondere Hochschulzugangsberechtigung (Studium ohne Abitur).
Zulassungsbeschränkung
Angaben zur Zulassungsbeschränkung entnehmen Sie bitte der Übersicht Zulassungsbeschränkungen.
Bewerbungsschluss
Angaben zum Bewerbungsschluss entnehmen Sie bitte der Übersicht Bewerbungstermine. Für internationale Bewerber gelten zum Teil abweichende Fristen.
Bewerbung
Deutsche Staatsangehörige mit deutschen Zeugnissen (Abitur) bewerben sich direkt bei der Universität Osnabrück. Gleiches gilt für internationale Bewerber mit deutschen Zeugnissen (Bildungsinländer).
Für internationale Bewerber mit ausländischen Zeugnissen gelten zum Teil abweichende Bewerbungskonditionen. Außerdem müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.
Studienplatzvergabe
In zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt die Vergabe der Studienplätze zu 20% an die Bewerber mit der längsten Wartezeit und zu 80% nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens. In zulassungsfreien Studiengängen werden alle Studieninteressierten eingeschrieben, die über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen.
Sprachkenntnisse
Im Verlauf des Studiums sind keine Fremdsprachenkenntnisse nachzuweisen.
Auslandsstudium
Die Prüfungsordnung schreibt keinen obligatorischen Auslandsaufenthalt vor. Auslandaufenthalte sind jedoch an zahlreichen europäischen und außereuropäischen Universitäten im Rahmen verschiedener Austauschprogramme möglich. Über Einzelheiten informiert das Akademische Auslandsamt.
Studienberatung
Allgemeine Informationen zum Studium, zu den Zugangsvoraussetzungen und zum Studienaufbau erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung. Antworten auf konkrete Fragen zu den Inhalten des Studienfachs bekommen Sie bei der Fachstudienberatung. Beratung aus studentischer Sicht erhalten Sie bei der Fachschaft.
Berufs- und Tätigkeitsfelder
Die wirtschaftsrechtliche Ausrichtung des Fachbereichs trägt einer anhaltend hohen Nachfrage von Unternehmen nach Juristen Rechnung. Aber auch für andere juristische Berufe (Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Notar und Verwaltungsbeamter) werden ökonomische und wirtschaftsrechtliche Kenntnisse immer wichtiger. Gegenwärtig sind bundesweit etwa 40 Prozent aller examinierten Juristen Wirtschaftsjuristen im klassischen Sinne, das heißt Volljuristen mit Schwerpunkt auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts.
