ENGLISCH Navigation und Suche


ENGLISCH Hauptinhalt

ENGLISH TOPCONTENT

Förderrichtlinien

Die Hans Mühlenhoff-Stiftung (HMS) gewährt für die unten näher erläuterten Förderungen nicht rückzahlbare Zuschüsse. Der Zuschuss kann ganz oder teilweise auch darlehensweise gewährt werden. Um in den Genuss einer solchen Förderung zu gelangen, sollen Sie die folgenden Kriterien erfüllen:

Sie studieren an der Universität Osnabrück erfolgversprechend Naturwissenschaften, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht oder verfolgen einen innovativen interdisziplinären Ansatz.

  • Sie können nachweisen, dass Sie mindestens innerhalb von zwei Semesterferien entgeltlich gearbeitet haben oder
  • Sie qualifizieren sich als Nachwuchswissenschaftlerin oder Nachwuchswissenschaftler an der Universität Osnabrück und arbeiten an einem zukunftsträchtigen / innovativen Forschungsprojektoder
  • Sie sind Kaufmann/Kauffrau, Handwerkerin/Handwerker oder Technikerin/Techniker in Ausbildung oder Fortbildung und die HMS kann Ihnen helfen, Ihr Berufsziel zügiger zu erreichen.

Was wird gefördert?

Generell gilt:

  • Sie müssen Ihre Ziele klar vor Augen haben.
  • Sie müssen sie formulieren und einen realistischen Zeitplan für Ihre Verwirklichung aufstellen können.
  • Sie müssen von Ihren Zielsetzungen überzeugt und in der Lage sein, den Stiftungsvorstand für diese Ziele gewinnen zu können.

Unter diesen Voraussetzungen unterstützt die Hans Mühlenhoff-Stiftung zum Beispiel:

  • Studierenden, die aufgrund einer sozialen Notlage zur studienbegleitenden Erwerbsarbeit gezwungen ist. Mit unserem Zuschuss können Sie Ihr Studium effektiv und zügig abschließen.
  • Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, für dessen zukunftsträchtiges / innovatives Forschungsprojekt keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Unser Zuschuss hilft Ihnen bei der Realisierung Ihres Projektes.
  • Kauffrauen/Kaufmänner, Handwerkerinnen/Handwerker oder Technikerinnen/Techniker, die auf dem freien Markt ihr Berufsziel im Rahmen ihrer persönlichen Fortentwicklung aus eigener Kraft nicht erreichen können. Unser Zuschuss kann ein wichtiger Beitrag für Ihre Selbstständigkeit sein.

Was müssen Sie tun?

Gewinnen Sie Fürsprecherinnen oder Fürsprecher aus Ihrem Bereich. Die Hans Mühlenhoff-Stiftung legt aus Gründen der Qualitätssicherung großen Wert darauf, dass Fürsprache nur von "Gleichen" erfolgt. Wissenschaft muss Wissenschaft begutachten, Handel den Handel, Handwerk das Handwerk. Ihrer Projektbeschreibung legen Sie also bitte eine befürwortende Stellungnahme sowie Lebenslauf und Foto bei. In die engere Wahl genommene Bewerberinnen und Bewerber möchte der Stiftungsvorstand auch persönlich kennenlernen. Fristen sind nicht vorgegeben, da sich auch gute Ideen nicht fristgerecht formen lassen.

Bitte richten Sie Ihren Antrag an die

Hans Mühlenhoff-Stiftung
c/o Matthias Baethge
Rechtsanwältehaus
Seminarstraße 13/14
49074 Osnabrück

Fügen Sie bitte den ausgefüllten Ergänzungsbogen bei:

Ergänzungsbogen (doc)

Ergänzungsbogen (pdf)

Über ergangene Entscheidungen werden Sie unverzüglich informiert.