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Pool Frauenförderung
Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses, der Geschlechterforschung und Förderung von Gleichstellungsprojekten
Mit dem Frauenförderpool unterstützt die Universität Osnabrück Vorhaben, die zur Gleichstellung von Frauen und Männern beitragen. Ziel ist es, die Unterrepräsentanz von Frauen abzubauen und vielversprechende Projekte im Bereich der Geschlechterforschung / Gender Studies zu fördern.
Vor diesem Hintergrund verfolgt die Universität Osnabrück mit dem Pool Frauenförderung folgende Ziele:
- Die Förderung begabter und qualifizierter Nachwuchswissenschaftlerinnen durch die Vergabe von Abschlussstipendien (Promotion und Habilitation): Die Universität Osnabrück vergibt Abschlussstipendien an begabte und qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen, deren Promotions- bzw. Habilitationsprojekte kurz vor dem Abschluss stehen und die in dem beantragten Förderzeitraum keine andere Fördermöglichkeit haben. Die Stipendien werden auf Antrag durch die Zentrale Kommission für Gleichstellung (ZKfG) vergeben und als Zuschüsse gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Leistung besteht nicht. Die Vergabe der Stipendien steht unter dem Vorbehalt der Gewährung der Haushaltsmittel. Die Förderdauer beträgt maximal 6 Monate bei einer Fördersumme von 1.000 Euro im Monat. Zur Förderung der Frauen- und Geschlechterforschung beträgt die Förderdauer bei Promotionen oder Habilitationen mit erkennbarem Genderbezug für Abschlussstipendien maximal 12 Monate bei einer Fördersumme von 1.000 Euro im Monat.
- Die Förderung der Frauen- und Geschlechterforschung, z. B. Unterstützung für Gastvorträge, Symposien oder Ringvorlesungen zu Genderthemen bzw. für Veranstaltungen in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Teilfinanzierung von Lehraufträgen zur Frauen- und Geschlechterforschung.
- Die Förderung von Vorhaben und Projekten zur tatsächlichen Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern an der Universität Osnabrück, z. B. Fort- und Weiterbildungsangebote (Einzel- und Gruppenangebote) für alle Statusgruppen; Vorhaben und Projekte zur Gendersensibilisierung; Vorhaben und Projekte zur Karriereförderung; Vorhaben und Projekte, die dazu beitragen, geschlechtliche Unterrepräsentanzen abzubauen.
Bewerbung
Antragsfrist:
15. Januar und 15. Juni
Anträge bitte bevorzugt elektronisch und postalisch einreichen an:
gleichstellungsbuero@uni-osnabrueck.de
An die ZKfG
Gleichstellungsbüro
Christina Asenheimer
Neuer Graben 19/21
49074 Osnabrück
Tel. +49 541 969-4487
